So wird der Pflegegrad ab 2017 ermittelt
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) und Einstufung in die Pflegegrade

Eltern kümmern sich um ihre Kinder. Wenn die Kinder groß sind, kümmern sie sich dann in der Regel um ihre Eltern. So könnte vereinfacht der Generationenvertrag zwischen Jung und Alt beschrieben werden. Eltern erhalten bei der Finanzierung ihrer Kinder staatliche Hilfe in Form von Kindergeld, steuerlichen Erleichterungen, Zuschüssen zu den Pflichtversicherungen und ein kostenloses beziehungsweise subventioniertes Bildungssystem.
Wenn die Kinder dann groß sind und die Eltern auf deren Hilfe angewiesen, gab es bisher nicht viele Möglichkeiten, staatliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn bei der Einstufung der Pflegestufen wurde bisher die Messlatte sehr hoch angesetzt. Das soll nun mit der nächsten Stufe des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, das 2017 in Kraft tritt, ausgeglichen werden.
Wer nimmt die Einstufung vor?
Ob eine Person Anrecht auf Pflegegeld hat, wird von Gutachtern und Gutachterinnen ermittelt. Diese können vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), dem sozialmedizinischen Dienst bei knappschaftlichen Versicherungen oder von privaten Begutachtern erstellt werden. In der Regel erfolgen dazu ein oder mehrere Hausbesuche, bei denen die betroffene Person bei täglichen Arbeiten begutachtet wird. Zudem erfolgen Gespräche mit Ärzten, Angehörigen oder Personen, die den gesundheitlichen Zustand gutachterlich einschätzen oder zum Alltag der pflegebedürftigen Person gehören. Diese Hausbesuche werden im Vorfeld abgestimmt und angemeldet. Die Begutachtung erfolgt nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Was wird überprüft?
Bei der Begutachtung werden insgesamt 8 relevante Aspekte sogenannte Module des persönlichen Lebensbereiches bewertet (in Klammern Gewichtung bei der Gesamtbeurteilung der Pflegebedürftigkeit):
Die Punkte sieben und acht spielen bei der Einstufung in den Pflegegrad eine untergeordnete Rolle und fließen nicht direkt in die Bewertung ein. Sie werden aber konkret dazu genutzt, dem oder der betroffenen Person konkrete Hilfe oder Sozialleistungen anzubieten oder einen individuell erstellten Versorgungsplan zu erstellen. Pflegekräfte erhalten dadurch zusätzliche Informationen, wie sie den Tagesablauf noch besser auf die Bedürfnisse ihrer Patienten abstimmen können. Denn durch diese neue Beurteilungsform wird dem Grundsatz der Verzögerung oder Verhinderung von zusätzlichen pflegerischen Maßnahmen durch Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen ganz besonders stark Rechnung getragen. Mit unserem praktischen Pflegegradrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.
Erfassung der Selbstständigkeit in 6 Modulen mit Gewichtung zur Einstufung in die Pflegegrade

Die Vorteile der Umstellung
Was bedeutet das nun konkret? Mit der geplanten Umstellung im Jahr 2017 müssen Sie nicht mit einer neuerlichen Begutachtung rechnen, wenn Ihre Angehörigen bereits eine Pflegestufe erhalten. Denn bereits eingestufte Patienten werden automatisch in die neuen Pflegegrade eingeordnet. Viele Familienangehörige oder Betroffenen haben es bisher vermieden, eine höhere Pflegestufe beim Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung zu beantragen. Denn mit einer höheren Stufe stiegen zwar die gezahlten Leistungen, auf der anderen Seite wurde aber auch der Eigenanteil erhöht. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz wird nun ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 erhoben, der auch mit einer Anhebung des Pflegegrades nicht weiter steigt. Ermittelt wird dieser Eigenanteil von der jeweiligen Einrichtung, dem Sozialhilfeträger und der Pflegekasse. Die automatische Neueinstufung soll so erfolgen:
So wird die bestehende Pflegestufe in den Pflegegrad eingeordnet:
Plus 1 für Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen
- Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2.
- Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4.
Plus 2 für geistige Einschränkungen
- Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 2.
- Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alterskompetenz) wird zu Pflegegrad 4.
Die neuen gesetzlichen Grundlagen finden Sie nach Inkrafttreten im Sozialgesetzbuch XI in den §§ 14, 15, 15 Anlage 1 und 2, 17 a und 18 Absatz 5a. Jedoch sollten Sie hier auch auf die Kompetenz von Anbietern wie Seniorplace bauen, die Ihnen bei der Suche nach dem geeigneten Pflegeheim und Finanzierungsmöglichkeiten helfend und kostenlos zur Seite stehen.
Das zahlt die Pflegekasse ab 2017
Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Geldleistung ambulant | 125 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Sachleistung ambulant | - | 689 € | 1.289 € | 1.612 € | 1.925 € |
Leistungsbetrag stationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Pflegegrad | Pflegeleistungen in Euro | ||
Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Leistungsbetrag stationär | |
Pflegegrad 1 | 125 | - | 125 |
Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.289 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.612 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 1.925 | 2.005 |
Unsere Experten beraten Sie zur Umstellung auf
Pflegegrade persönlich und kostenlos
Pflegestufe 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Hilfestellung im Durchschnitt mindestens ...
Pflegestufe 2
Wenn täglich eine Hilfestellung von im Durchschnitt mindestens 180 Minuten erforderlich ...
Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Grundpflege nicht mehr selbstständig erledigt ...
Pflegestufe 3+
Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt ...
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