Die Pflegestufen 1, 2 und 3 im Überblick

Margarethe ist 81, als es das erste Mal auffällt, dass sie nicht mehr nur alt ist, sondern auch Hilfe braucht. Bei klirrender Kälte läuft sie ohne Schuhe und nur in Strumpfhosen auf die Straße. Die Ärzte sprechen von einem dementen Aussetzer und dass ab jetzt rund um die Uhr jemand für sie Verantwortung übernehmen muss.
Schnell ist klar, dass Margarethe ab jetzt pflegebedürftig ist und eine Pflegestufe beantragt werden muss. Jetzt wird zunächst ermittelt, welche Pflegestufe für Margarethe in Frage kommt – diese richtet sich nach dem Umfang an Hilfe, den die Betroffenen brauchen. Pflegesachleistungen zahlt die sogenannte Pflegeversicherung und die ist direkt an die bestehende Krankenversicherung gekoppelt.
Gibt es auch bei Ihnen in der Familie einen ähnlichen Vorfall? Unsere Experten von Seniorplace beraten Sie gern. Der Service ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie gleich unsere Ermittlung und geben Sie die Postleitzahl Ihres Standortes ein. Im nächsten Schritt informieren wir Sie über Preise, Pflegestufen und Leistungen.
Liegt wie im Falle unseres Beispiels eine erhebliche Pflegebedüftigkeit vor, erhalten Sie zunächst Leistungen im Rahmen der Pflegestufe 1. Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt bei Pflegestufe 2, eine Schwerstpflegebedürftigkeit bei Pflegestufe 3 vor. Außerdem gibt es noch die sogenannte Härtefallregelung, auch Pflegestufe 4 genannt. Sie kann bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand in Anspruch genommen werden.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit?
Seit 01.01.2015 stehen Pflegebedürftigen folgende Pflegesachleistungen durch die Krankenversicherung bzw. Pflegekasse nach § 36 und § 45b des XI. Sozialgesetzbuches (SGB XI) zu:
Pflegestufe | Stufe 0 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
---|---|---|---|---|
Kostenübernahme | kein Anspruch | bis zu 468,- Euro | bis zu 1.144,- Euro | bis zu 1.612,- Euro |
Eingeschränkte Alltagskompetenz | bis zu 231,- Euro | bis zu 689,- Euro | bis zu 1.298,- Euro | bis zu 1.612,- Euro |
Vollstationärer Pflege | kein Anspruch | 1.064,- Euro | 1.330,- Euro | 1.612,- Euro |
Die Minuten entscheiden: Wie lange dauert die tägliche Grundpflege?
Bei der Ermittlung der Pflegestufe wird der Schwerpunkt auf die Bewältigung der Grundpflege gelegt. D.h., wie viel Hilfestellung und wie viel Zeitaufwand nötig sind für Körperpflege, Toilettengänge, Ankleiden und Nahrungsaufnahme.
Gut zu wissen: Sonstige Hilfestellungen für freizeitliche Erledigungen und für das Beaufsichtigen der Betroffenen werden bei der Ermittlung kaum berücksichtigt.
Pflegestufe | Stufe 0 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
---|---|---|---|---|
Gesamte Pflegezeit tägl. mindestens | 90 min | 180 min | 300 min | 430 min |
Davon Grundpflege mindestens | 46 min | 120 min | 240 min | 240 min |
Davon Nachtpflege mindestens | - | - | - | 120 min |
Weitere Voraussetzungen | mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege | Hilfe zu mind. drei versch. Zeiten (rund um die Uhr) | Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr) | alternativ: Sonderfälle* |
* Auch nachts werden regelmäßig zwei Pfleger gleichzeitig benötigt (z. B. Lagerung eines Übergewichtigen)
Ab dem 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird das in Teilen schon zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetzes II vollständig umgesetzt.
Der Grad der Selbstständigkeit wird dann in sechs verschiedenen Bereichen gemessen:
- Mobilität
- kognitive Fähigkeiten
- kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Unterstützung deutlich früher als bisher einsetzen. Auch der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr ansteigen. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Dabei werden Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit geistigen Demenz kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad.
Ab 2017: Veränderungen bei den Pflegeleistungen
Pflegestufe | Pflegeleistungen in Euro | |
ambulant | stationär | |
Pflegestufe 0 | 123 | 231 |
Pflegestufe 1 | 244 | 1.064 |
Pflegestufe 2 | 458 | 1.330 |
Pflegestufe 3 | 728 | 1.612 |
Pflegestufe 3+ | 728 | 1.995 |
Pflegegrad | Pflegeleistungen in Euro | |
ambulant | stationär | |
Pflegegrad 1 | 125 | 125 |
Pflegegrad 2 | 316 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 2.005 |
So beantragen Sie eine Pflegestufe
Sie oder Ihre Angehörigen stellen schriftlich den Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Pflegeversicherung. Nutzen Sie dafür gerne unser praktisches Onlineformular: Antrag auf Pflegeversicherung.
Nach einer Antragstellung setzt sich die Pflegeversicherung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Verbindung. Die Gutachter des MDK sind in der Regel Pflegefachkräfte oder Ärzte. Der Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin. Der sollte nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung der Seniorin oder des Seniors stattfinden.
Sie haben noch weitere Fragen? Dann nutzen Sie unseren Experten-Service und wählen die kostenlose Hotline. Sogleich werden Sie zu allen relevanten Themen der Pflegestufen und den Leistungen informiert.
So stellen Sie den Antrag auf Pflegestufe bei Ihrer Pflegekasse
Was begutachtet der MDK?
In seinem Gutachten nimmt der MDK u. a. zu folgenden Kriterien Stellung:
- Welche Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit werden erfüllt?
- Inwieweit liegt eine Einschränkung der Alltagskompetenz vor?
- Wann beginnt die Pflegebedürftigkeit bzw. der Bedarf an Höherstufung?
- Welcher Pflegestufe wird der Pflegebedarf der oder des Betroffenen zugeordnet?
- Ist der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch (Härtefallregelung, sogenannte Pflegestufe IV)?
Nutzen Sie unseren Pflegestufenrechner, um schnell eine Vorstellung von der zutreffenden Pflegestufe zu bekommen. Zusätzlich ist es empfehlenswert, den täglichen und nächtlichen Pflegebedarf mittels eines Pflegetagebuchs über eine Woche zu dokumentieren, um den MDK bei der Zuordnung der Pflegestufe zu unterstützen. Wichtig: Sollte Ihr Antrag auf Pflegestufe abgelehnt werden, können Sie das Pflegetagbuch zur Dokumentation des Pflegeaufwands Ihrer Widerspruchserklärung beifügen.
*Die Mitarbeiter des MDK sind dabei an die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (Begutachtungsrichtlinien BRi) gebunden.
Pflegestufe 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Hilfestellung im Durchschnitt mindestens ...
Pflegestufe 2
Wenn täglich eine Hilfestellung von im Durchschnitt mindestens 180 Minuten erforderlich ...
Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Grundpflege nicht mehr selbstständig erledigt ...
Pflegestufe 3+
Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt ...