Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftigkeit

Eine Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Grundpflege nicht mehr selbstständig erledigt werden kann, also eine Hilfestellung bei den im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Pflegekomponenten „Körperpflege, Ernährung und Mobilität“ rund um die Uhr erforderlich geworden ist. Des Weiteren muss bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrfach in der Woche Hilfe benötigt werden. Im Tagesdurchschnitt muss der zeitliche Pflegeaufwand mindestens 5 Stunden (300 Minuten) betragen, mindestens 4 Stunden (240 Minuten) müssen dabei für die Grundpflege aufwendet werden.
Besteht unter Ihren Angehörigen ein ähnlicher Fall? Sie wünschen sich hierzu zu eine unverbindliche, aber dennoch professionelle Beratung? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Service. Unser Expertenteam von Seniorplace bietet Ihnen eine umfassende Erstberatung zum Thema Pflegestufen. Auch weitere wichtige Angelegenheiten wie Leistungen, Preise und passende Pflegeangebote werden Ihnen auf Wunsch ausführlich erklärt. Geben Sie hierzu Ihre Postleitzahl in die Maske ein und erhalten Sie sogleich das passende Pflegeangebot. Im zweiten Schritt informiert Sie unser fachmännisches Team über Preise, Leistungen und Pflegestufen. Wählen Sie einfach unsere kostenlose Hotline und erläutern Sie unserem Experten Ihr Anliegen.
Pflegestufe | Stufe III |
---|---|
wörtliche Bezeichnung | Schwerpflegebedürftigkeit |
gesamte Pflegezeit tägl. mindestens | 300 min |
davon Grundpflege mindestens | 240 min |
davon Nachtpflege mindestens | - |
weitere Voraussetzungen | Hilfebedarf jederzeit (Rund-um-die-Uhr) |
Zur Dokumentation des Pflegeaufwands empfehlen wir das Führen eines Pflegetagebuchs
über den Zeitraum von 1-2 Wochen. Damit unterstützen Sie bei einem Antrag auf Pflegestufe oder Höherstufungsantrag den
Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) bei seiner Begutachtung. Nutzen Sie für Ihr Pflegetagebuch gerne
unsere praktische Vorlage:
Pflegetagebuch Downloaden (313KB)
Wichtig: Spätestens im Falle eines Widerspruch gegen das vom MDK erstellte Pflegegutachten ist die minutengenaue Erfassung des Pflegeaufwandes empfehlenswert.
Wird beispielsweise Ihr Höherstufungsantrag abgelehnt, kann das Pflegetagebuch eine wichtige Grundlage Ihrer obligatorischen Einspruchsbegründung sein!
Quelle: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches http://www.mds-ev.org/
Sachleistungen und Pflegegeld bei Pflegestufe 3
Mit der Sachleistung unterstützen die Pflegekassen die Finanzierung von Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine professionelle Pflegeeinrichtung. Der bei Schwerstpflegebedürftigkeit fällige Betrag von 1.612,- Euro wird direkt an den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung gezahlt. Ein Pflegegeld wird pflegebedürftigen Versicherten direkt ausgezahlt, wenn sie z.B. von einem Familienmitglied in der häuslichen Umgebung gepflegt werden.
Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung erhalten Pflegebedürftige, wenn das Budget an Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird - ein Anteil des „Überschusses“ aus der Sachleistung kann dann zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt werden.
Die Pflegekassen stellen bei Pflegestufe III seit 1. Januar 2012 folgende Pflegegeldbeträge und Sachleistungen zur Verfügung:
Pflegegeld | 728,- Euro |
Sachleistung/ Zuschuss bei vollstationärer Pflege | 1.612,- Euro |
Welche Pflegestufe steht mir zu?
Wurde die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen geringer eingestuft als erwartet? Oder sind Sie unsicher, welche Pflegestufe Ihnen zusteht? Mit unserem Pflegestufenrechner können Sie die voraussichtliche Pflegestufe ermitteln. Unser Fragenkatalog orientiert sich an den „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches".
Falls Sie eine Pflegestufe beantragen möchten, finden Sie in unserem Formular-Center einen standardisierten Antrag, den Sie bei der Pflegekasse einreichen können: Antrag auf Pflegeversicherung Downloaden (152KB)
Antrag auf Pflegestufe abgelehnt?
Unsere Ratgeber-Seite zum Thema Pflegestufen enthält wertvolle Tipps, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Antrag auf Pflegestufe oder Ihr Antrag auf Höherstufung von der Pflegekasse abgelehnt wurde: Pflegestufen
Wenn Sie dennoch eine persönliche Beratung wünschen, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Service unseres Expertenteams von Seniorplace. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Pflegestufe 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Hilfestellung im Durchschnitt mindestens ...
Pflegestufe 2
Wenn täglich eine Hilfestellung von im Durchschnitt mindestens 180 Minuten erforderlich ...
Pflegestufe 3+
Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt ...