Expertentipp
Gertrud Graf
Leitung Kundenservice
Seniorplace
Wenn täglich eine Hilfestellung von im Durchschnitt mindestens 180 Minuten erforderlich ist und (!) davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen, liegt eine Schwerpflegebedürftigkeit vor. Zur Grundpflege zählen die im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Einzelkomponenten „Körperpflege, Ernährung und Mobilität“. Wichtige Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegestufe 2 sind außerdem, dass grundpflegerische Hilfestellungen zu mindestens drei verschiedenen Tageszeiten (!) und die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals pro Woche benötigt werden.
Ist eine Person, die Ihnen sehr nah steht ebenfalls schwerpflegebedürftig, doch Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Unser Expertenteam von Seniorplace berät Sie in allen Punkten rund um die Themen Leistungen, Pflegestufen und Preise. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in die Maske ein und erfahren Sie binnen Sekunden, welche Pflegeangebote in Frage kommen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren und von unserem kostenlosen Beratungsservice profitieren.
Um den alltäglichen Pflegeaufwand zu dokumentieren, empfehlen wir, ein Pflegetagebuch für den Verlauf von ein oder zwei Wochen zu führen. Damit unterstützen Sie den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) bei der Einordnung der Pflegestufe. Nutzen Sie für Ihre Dokumentation gerne die praktische Vorlage aus unserem Formular-Center: Pflegetagebuch Downloaden (313KB)
Expertentipp
Gertrud Graf
Leitung Kundenservice
Seniorplace
Sie möchten eine Pflegestufe oder eine Höherstufung beantragen, weil der Pflegebedarf gestiegen ist?
> Antragsformular Pflegestufe/Höherstufung
Kennen Sie schon unseren Pflegestufenrechner?
> Zum Pflegestufenrechner
Pflegestufe | Stufe II |
wörtliche Bezeichnung | Schwerpflegebedürftigkeit |
gesamte Pflegezeit tägl. mindestens | 180 min |
davon Grundpflege mindestens | 120 min |
davon Nachtpflege mindestens | - |
weitere Voraussetzungen | Hilfe zu mind. 3 versch. Zeiten |
Wichtig: Sollte es zum Widerspruch gegen das vom MDK erstellte Pflegegutachten nach Ablehnung Ihres Erst- oder Höherstufungsantrages kommen, ist die minutengenaue Erfassung des Pflegeaufwandes im Pflegetagebuch eine wichtige Grundlage für Ihre Einspruchserklärung!
Quelle: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches http://www.mds-ev.org/
Mit der sogenannten Sachleistung unterstützt die Pflegekasse Pflegebedürftige bei der Finanzierung von Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine professionelle Pflegeeinrichtung. Diese wird direkt an den jeweiligen Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung ausgezahlt. Ein Pflegegeld wird pflegebedürftigen Versicherten direkt ausgezahlt, wenn sie von einer ehrenamtlichen Pflegekraft, z.B. einem Familienmitglied, gepflegt werden.
Sofern ein Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, gibt es auch die Möglichkeit, eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung zu erhalten. In diesem Fall kann ein Anteil des „Überschusses“ aus der Sachleistung zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt werden.
Seit 1. Januar 2012 stehen Ihnen bei Pflegestufe II folgende Sachleistungen und Pflegegeldbeträge zur Verfügung:
Sachleistung bei häuslicher Pflege (Unterstützung durch ambulanten Pflegedienst) | 1.144,- Euro* |
Pflegegeld | 458,- Euro |
Kosten Altersvorsorge | 150,- Euro |
Vollstationäre Pflege | 1.330,- Euro |
Sind Sie unsicher, welche Pflegestufe Ihnen zusteht? Oder wurde die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen zu gering eingestuft? Mit unserem Pflegestufenrechner ermitteln Sie die voraussichtliche Pflegestufe - der Fragebogen richtet sich nach den „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" und gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Sie möchten eine Pflegestufe beantragen? Nutzen Sie dafür gerne unser standardisiertes Antragsformular: Antrag auf Pflegeversicherung Downloaden (152KB)
Wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Antrag auf Pflegestufe abgelehnt wurde, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel Pflegestufen.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern unter unserer kostenlosen Service-Nummer und Sie werden schnellstmöglich mit einem unserer Experten verbunden.
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Hilfestellung im Durchschnitt mindestens ...
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Grundpflege nicht mehr selbstständig erledigt ...
Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt ...
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