Pflegegradrechner
Ab dem 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird das in Teilen schon zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II vollständig umgesetzt.
Mit unserem praktischen Pflegegradrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.
Modul 1: Mobilität
- Selbständigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Handlung oder Aktivität allein, d. h. ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen zu können.
- Überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen
- Überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.
- Unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
- Selbständigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Handlung oder Aktivität allein, d. h. ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen zu können.
- Überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen
- Überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.
- Unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen.
Modul 5: Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
- Selbständigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Handlung oder Aktivität allein, d. h. ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen zu können.
- Überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen
- Überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.
- Unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen.
Ihr Ergebnis
Punkte | |
Modul 1 | |
Modul 2 | |
Modul 3 | |
Modul 4 | |
Modul 5 | |
Modul 6 | |
Summe |
Hinweis: Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 wird hinzugerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung zwar ohne jegliche Gewähr erfolgt, Ihnen aber eine erste Orientierung zum Pflegegrad der Pflegebedürftigkeit bietet.
Was zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad ab 2017?
Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 125 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Sachleistung ambulant | - | 689 € | 1.289 € | 1.612 € | 1.925 € |
Leistungsbetrag stationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |