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Intensivpflege

Ambulant, stationär oder WG – wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten

Intensivpflege

Intensivpflege brauchen Menschen mit einer lebensbedrohlichen Krankheit und solche mit einem erhöhten Pflegebedarf (Pflegegrad 3 oder 4). Oft leiden sie an lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen, Ateminsuffizienz, Wachkomazuständen oder schweren Behinderungen. Sind die häuslichen und familiären Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt eine ambulante Intensivpflege von bis zu 24 Stunden pro Tag verordnen. Dabei arbeiten mitunter mehrere Pflegedienste und Therapeuten zusammen, um eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu gewährleisten.

Das Personal besteht aus Kranken- oder Altenpflegern, die teilweise eine Zusatzausbildung zur „Fachkraft für außerklinische Intensivpflege“, zum „Atmungstherapeut“ oder zum „Intensivpfleger“ mitbringen. Sie sind verpflichtet, jährlich an mindestens vier Fortbildungen teilzunehmen.

Die Kosten für die häusliche Intensivpflege werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Da die Preise in der Intensivpflegebranche jedoch frei verhandelt werden dürfen und es keine staatlichen Beschränkungen gibt, kann je nach Kasse und Dienstleister eine Eigenbeteiligung anfallen. Zuweilen sind die Familien die Leidtragenden, wenn Pflegedienste und Krankenkasse sich nicht auf einen Stundenlohn einigen können.

Voraussetzungen

Wer seinen schwerstpflegebedürftigen Angehörigen zu Hause pflege möchte, sollte ein paar Dinge berücksichtigen. Familien werden vom ambulanten Pflegedienst bei einem Hausbesuch über die Voraussetzungen aufgeklärt.

  • Für die Pflege sollte ein eigener Raum zur Verfügung stehen, der groß genug für die Geräte und Hilfsmittel sein muss. Es können Umbaumaßnahmen anfallen.
  • Wie ist die Familienstruktur und die psychische Verfassung der Angehörigen? Haben sie die Zeit, sich in pflegerische Tätigkeiten einzuarbeiten?
  • Ambulante Intensivpflege bedeutet auch, dass oft fremde Personen in der eigenen Wohnung sind und die Privatsphäre dadurch eingeschränkt ist.

Intensivpflege-WGs

Eine solche Wohngemeinschaft besteht meist aus 4-12 Bewohnern, die jeweils ein eigenes Zimmer angemietet haben. Bad, Küche und Gemeinschaftsräume, selbstverständlich alles barrierefrei, werden geteilt. Den Pflegedienst, den sich entweder jeder Bewohner selbst aussuchen darf oder der für alle WG-Mitglieder zuständig ist, zahlt die Kasse, da es sich bei der Intensivpflege-WG rechtlich um eine häusliche Versorgung handelt. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Miete an. Im Unterschied zu großen stationären Einrichtungen ist die Atmosphäre der Intensivpflege-WGs familiär und es kann eine echte Bindung zum Pflegepersonal aufgebaut werden.

Sie sind auf der Suche nach einem ambulanten Intensivpflegedienst, einer stationären Intensivpflege oder einer Intensivpflege-WG? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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