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Sozialstation


Sozialstationen befinden sich in der Hand öffentlicher oder privater Träger. Besonders engagieren sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wie Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz oder die Diakonie in diesem Bereich. Pflegebedürftige, ältere Menschen möchten trotz physischer oder psychischer Beeinträchtigungen ihren Lebensabend so lange es geht, im gewohnten, häuslichen Umfeld verbringen. Diesem Wunsch versuchen Sozialstationen seit ihrem Aufkommen 1970 zu entsprechen. Sie sehen den Menschen in seiner Gesamtheit. Dabei nehmen die Mitarbeiter Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Senioren. Sie bieten den Betroffenen eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Einerseits umfasst das Angebot ambulante Pflegedienste, andererseits zahlreiche zusätzliche mobile Dienstleistungen. So versorgen sie hilfebedürftige Senioren regelmäßig mit Mahlzeiten, bieten Hol- und Bringdienste oder einen Begleitservice zum Arzt oder ins Krankenhaus. Ambulante Pflege und Unterstützung im Haushalt sind eine sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Betreuung. Das umfassende Angebot steigert das Wohlbefinden der Senioren. Das wirkt sich nicht selten positiv auf den Gesundheitszustand der Betreuten aus.

Leistungen

Die Pflege alter und behinderter Menschen im häuslichen Umfeld ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Sozialstationen. Das beinhaltet die umfassende Versorgung von schwer Erkrankten und Menschen, die aufgrund von körperlichen Leiden dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Besteht die Notwendigkeit, übernehmen die examinierten Pflegekräfte auf Anordnung des Arztes die Behandlungspflege des Betroffenen. Pflegebedürftige, die nach einem operativen Eingriff spezielle Hilfe benötigen, können sich ebenfalls an Sozialstationen wenden. Neben den Betreuungsdiensten übernimmt das geschulte Personal die hauswirtschaftliche Versorgung. Sozialstationen leisten auch seelsorgerische Arbeit. Zu den Aufgaben gehört zudem die Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die Mitarbeiter informieren über die Leistungen der Pflegeversicherung. Sie helfen den Familien bei der Antragstellung. Zum Angebot der Sozialstationen zählt eine umfassende Pflegeberatung. Pflegepersonal leitet Angehörige bei Bedarf bei der Unterstützung und Pflege hilfebedürftiger Verwandter an. In speziellen Gesprächsrunden können sich die privaten Pflegepersonen Rat holen und sich mit anderen über ihre Erfahrungen bei der Pflege austauschen.

Finanzierung

Die Dienste von Sozialstationen sind nicht kostenfrei. Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste werden direkt mit der zuständigen Pflegekasse als Pflegesachleistung abgerechnet. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt die Pflegekasse einen bestimmten Betrag. Dieser ist im § 36 Abs. 3 SGB XI exakt definiert. Darüber hinaus gehende Leistungen stellt der Träger dem Leistungsempfänger in Rechnung. Vor Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots sollten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen über die Höhe der Kosten beim Anbieter informieren. Ist ein Hilfebedürftiger nicht in der Lage, die Kosten nicht aus eigener Kraft aufbringen, kann er sich an das zuständige Sozialamt oder die Krankenkasse wenden. Letztere sind laut § 37 SGB V dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn die häusliche Krankenpflege medizinische Dienstleistungen beinhaltet. Die Behandlungspflege muss auf ärztliche Verordnung erfolgen. Ist der Pflegebedürftige nicht krankenversichert, kommen die Sozialämter für die erbrachten Leistungen auf. Die entsprechende Vorschrift findet sich im § 48 SGB XII.

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