Sozialdienst
Der Sozialdienst, auch Allgemeiner Sozialdienst (ASD) oder Allgemeiner sozialer Dienst, ist ein breit angelegter Service der Kommunen. Seine Arbeit verfolgt das Ziel, die Grundversorgung der Bürger sicherzustellen. Dahinter steht ein ganzheitliches Konzept. Der Betroffene wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Er arbeitet "problem- und zielgruppenübergreifend". Jeder Hilfebedürftige kann sich an den ASD wenden. Er ist beratend und unterstützend tätig. Die Arbeitsgrundsätze sind im achten Sozialgesetzbuch und zwölften Sozialgesetzbuch geregelt. Eine Rechtsgrundlage bildet ebenso das Bürgerliche Gesetzbuch.
Aufgaben
Der Allgemeine Soziale Dienst steht den Betroffenen bei der Bewältigung von individuellen und finanziellen Problemen beratend zur Seite. Er informiert die Bürger über ihre Möglichkeiten. Es teilt ihnen mit, welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen können und was ihnen rechtlich zusteht. Die Mitarbeiter des ASD sind Vermittler von sozialen Dienstleistungen. Der Soziale Dienst beschäftigt eigene Gutachter. Sie beurteilen bei Bedarf das soziale Umfeld des Hilfebedürftigen oder pädagogische Problemlagen. Das Arbeitsfeld des Dienstes ist weit gefasst. Seine Tätigkeit beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und anderen sozialen Dienstleistern wie Trägern der Freien Wohlfahrtspflege. Der ASD sorgt dafür, dass sich die soziale Infrastruktur auf kommunaler Ebene positiv weiter entwickelt.
Grundlagen der Arbeit
Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes stellen sich auf individuell auf jeden Hilfesuchenden ein. Bei ihrer Arbeit berücksichtigen sie dessen Bedürfnisse. Es ist von Bedeutung, dass die Angestellten die Biografie des Betroffenen kennen, um so noch besser seine Interessen vertreten zu können. Eine ganzheitliche Betrachtung der persönlichen Problematik ermöglicht es ihnen individuelle Lösungsansätze zu finden. Ziel der Arbeit des ASD ist es, das Auftauchen neuer Probleme zu verhindern. Der Hilfesuchende wirkt aktiv an der Bewältigung der Problemlagen mit. Durch die Hilfe zur Selbsthilfe und der damit verbundenen Verbesserung der Lebensumstände wird der Betroffene selbstbewusster. Er ist wieder ein Teil der Gemeinschaft und nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Der Soziale Dienst versteht sich als bürgernahe Dienstleistung, was seine dezentrale Organisationsstruktur erklärt.
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