Servicewohnen
Servicewohnen verbindet die Annehmlichkeiten eines häuslichen Umfelds mit der Sicherheit, dass Senioren im Bedarfsfall unkompliziert und zeitnah geholfen wird. Es handelt sich um eine Variante des betreuten Wohnens. Die Senioren leben in separaten Wohnungen. Diese sind allesamt barrierefrei gestaltet und in ihrer räumlichen Aufteilung den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst. Das ermöglicht auch gehbehinderten Personen mit Rollator oder Spazierstock eine uneingeschränkte und gefahrlose Fortbewegung. Die sanitären Anlagen verfügen über eine ebenerdige Dusche oder Badewannen mit seitlichem Einstieg sowie ein bedarfsgerechtes WC. Überall befinden sich Haltevorrichtungen, die den Bewohnern zusätzliche Hilfe bieten. Die Objekte des Servicewohnens sind meist in eine Seniorenwohnanlage integriert. So können hilfe- und pflegebedürftige Menschen aktiv am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen, soziale Kontakte pflegen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.
Betreuungsleistungen
Die Dienstleistungen im Rahmen des Servicewohnens sind in Art und Umfang sehr unterschiedlich. Es existieren keine allgemein gültigen, verbindlichen Regelungen zu den baulichen Mindestanforderungen der Objekte. Es gibt ebenfalls keine Bestimmungen, welche Form der Betreuung und Unterstützung gegeben sein muss. In den meisten betreuten Wohnformen erinnern die Mitarbeiter die Bewohner an ihre regelmäßigen Pflichten. Bei Bedarf leisten sie den Senioren Hilfe bei täglich wiederkehrenden Verrichtungen. Sie versorgen die Mieter mit Mahlzeiten. In der Regel übernehmen bei Pflegebedürftigkeit mobile Pflegedienste die Versorgung und Pflege der Betroffenen. Sie helfen bei der täglichen Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Das ambulante Pflegepersonal übernimmt die Begleitung zum Arzt, organisiert Fahrdienste und Botengänge. Welche Dienstleistungen das Servicewohnen umfasst, regelt der Mietvertrag, der zwischen dem Anbieter und dem Bewohner geschlossen wird. Zusätzlich erbrachte Leistungen muss der Mieter eigenständig begleichen.
Kosten
Bei Vertragsabschluss ist genau darauf zu achten, welche Dienstleistungen im Mietpreis enthalten sind. Ist von einer so genannten Service-Pauschale die Rede, sollte der Bewohner sich erklären lassen, was diese beinhaltet. Die Begutachtung weiterer Angebote und die damit verbunden Kosten, ist empfehlenswert. Die Kosten für die Leistungen ambulanter Pflegedienste übernehmen die zuständigen Pflegekassen. Der Betroffene muss vorab einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen. Die Höhe der übernommen Kosten richtet sich nach dem Pflegegrad, der dem Antragsteller zugewiesen wurde. Die ambulanten Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit der Behörde ab, die ihnen die Kosten in Form von Pflegesachleistungen erstattet.
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