Seniorenpflege
Mit zunehmendem Alter sind Senioren aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, wiederkehrende Tätigkeiten des alltäglichen Lebens allein zu verrichten. Sie benötigen die Unterstützung Dritter. Können Angehörige die Betreuung des Pflegebedürftigen nicht allein sicherstellen, so besteht die Möglichkeit der Pflege durch professionelle Pflegekräfte ambulanter Seniorenpflegedienste. Sie helfen pflegebedürftigen Senioren auf dem Gebiet der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Wichtiges Ziel ist die Erhaltung der Lebensqualität des Betroffenen und das Gewährleisten größtmöglicher Autonomie. Deshalb werden pflegebedürftige Senioren, je nach ihren verbliebenen Fähigkeiten, aktiv in die Pflege einbezogen. Alle pflegerischen Maßnahmen orientierten sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Hilfebedürftigen.
Seniorenpflege zu Hause
Die Mitarbeiter ambulanter Seniorenpflegedienste sind besonders geschult im Umgang mit pflegebedürftigen Senioren. Aufgrund ihrer Ausbildung und der jahrelangen Erfahrung in der Betreuung älterer Menschen kennen sie deren Wünsche und Vorstellungen. Das Pflegepersonal unterstützt die hilfebedürftigen Senioren zum einem im Bereich der Grundpflege. Ausgehend vom Grundsatz der aktivierenden Pflege helfen sie den Senioren bei der täglichen Körperpflege, beim Putzen der Zähne, der Haarpflege oder der Blasen- wie Darmentleerung. Zum anderen fällt die hauswirtschaftliche Versorgung in den Aufgabenbereich der Pflegekräfte. Das umfasst neben dem Einkauf, dem Zubereiten und Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten ebenso das Säubern der Wohnräume, Wäsche waschen oder Beziehen der Betten. Die Mitarbeiter der Seniorenpflege übernehmen kleinere Botengänge, die Begleitung zum Arzt oder unterstützen die Senioren bei der Pflege sozialer Kontakte.
Kostenübernahme
Pflegebedürftige Senioren können bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung von Pflegebedürftigkeit stellen. Diese beauftragt den MDK, der nach der Begutachtung des Hilfebedürftigen im häuslichen Umfeld den Pflegebedarf ermittelt. Das im Anschluss erstellte Gutachten enthält eine Empfehlung, in welchen Pflegegrad der Antragsteller einzustufen ist. Von dem Pflegegrad hängt die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse ab. Pflegebedürftige Senioren in Deutschland sind in der Wahl des Seniorenpflegedienstes frei. Sie sollten bei ihrer Wahl darauf achten, dass der Dienstleistungserbringer von der Krankenkasse anerkannt wurde. Ist dem nicht so, werden die Kosten von der Pflegekasse nicht übernommen. Der ambulante Pflegedienst rechnet die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der zuständigen Behörde ab.
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