Pflegezusatzversicherung
Derzeit liegt die Höhe der selbst aufzubringenden finanziellen Leistungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim für einen Pflegefall in der Pflegestufe 1 durchschnittlich bei 1.398,- Euro, in der Pflegestufe 2 bei 1.592,- Euro und in der Pflegestufe 3 bei 1.789,- Euro. Rund zwei Drittel der Gesamtkosten werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt. Mit einer Pflegezusatzversicherung können die Kosten ausgeglichen werden. Wer privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgt, erhält eine staatliche Förderung bis zu 33 Prozent zum Beitragssatz.
Lücken der Pflegepflichtversicherung
Durchschnittskosten bei vollstationärer Pflege* und Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Vorsorge mit einer Zusatzversicherung ergänzen
Eine Pflegezusatzversicherung gliedert sich in drei Versicherungsarten. Dazu gehören die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.
- Die Pflegetagegeldversicherung gehört zu den staatlich geförderten Versicherungen.
- Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung zahlen monatlich einen vereinbarten Betrag zur Abdeckung der Pflegekosten.
- Die Pflegerentenversicherung wird oft an eine kapitalbildende Lebensversicherung oder an eine Rentenversicherung gekoppelt. Mit dem Eintritt in die Rente endet die Beitragspflicht
- Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Sind die Pflegekosten niedriger als der gewählte Tarif, dann wird der Auszahlungsbetrag angepasst.
Wird eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, dann gilt eine Wartezeit von drei Jahren. In dieser Zeit werden keine Leistungen gezahlt. Einige Versicherungen verzichten auf die Wartezeit, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird oder das festgelegte Höchstalter für den Versicherungstarif noch nicht erreicht ist.
Die staatliche geförderte Pflegezusatzversicherung
Die staatliche Zulage beträgt monatlich fünf Euro, wenn der Versicherte einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro zahlt. Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kann von Personen über 18 Jahren, die noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben, abgeschlossen werden. Vorerkrankungen dürfen durch den Versicherer nicht abgefragt werden. Die monatlichen Leistungen liegen in:
- Pflegestufe III bei mindestens 600 Euro
- Pflegestufe II bei mindestens 30 Prozent der Leistungen von Pflegestufe III
- Pflegestufe I bei mindestens 20 Prozent der Leistungen von Pflegestufe III
- Pflegestufe 0 bei mindestens 10 Prozent der Leistungen von Pflegestufe III
(Einige Versicherungen erhöhen die Leistungen in Pflegestufe I auf 30 Prozent, in Pflegestufe II auf 60 Prozent und in Pflegestufe 0 auf 20 Prozent.)
Wer sich früh für die staatliche geförderte Pflegezusatzversicherung entscheidet, der spart bei den Beiträgen. Ab 35 bis 40 Jahren muss mit einem deutlich höheren Beitrag gerechnet werden. Die Wartezeit entfällt, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eintritt. Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kann bis zu drei Jahre beitragsfrei ruhen, wenn Grundsicherung oder Sozialhilfe bezogen werden. Bei der Steuererklärung werden die Beiträge bis zu einer Höhe von 148 Euro geltend gemacht.
Weitere Begriffe mit P
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