Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 in Deutschland eingeführt, um sicherzustellen, dass sich betroffene Personen bei Pflegebedürftigkeit die notwendige Pflege, sei sie stationär oder ambulant, "leisten" können. Die Leistungen der Pflegeversicherung untergliedern sich in verschiedene Gruppen: Präventionsmaßnahmen, Rehabilitation und ambulante und stationäre Pflege.
Den Pflegebedürftigen werden im Rahmen der Pflegeversicherung 5 verschiedene Pflegegrade zugeteilt, die sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterscheiden. Die Leistungen werden nach den verschiedenen Pflegegraden berechnet und liegen zwischen 125 Euro und 2.005 Euro.
Gesetzliche und private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist an die bestehende Krankenversicherung gekoppelt. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung und der privaten Pflegeversicherung sowie den Pflegezusatzversicherungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung, auch als soziale Pflegeversicherung bekannt, ist die so genannte "Fünfte Säule" der Sozialversicherung. Sie stellt das jüngste Element der Sozialversicherung dar. Privat Versicherte haben die Pflicht, sich in einer privaten Pflegeversicherung zu versichern.
Die Lücken bei der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zu gering, als dass sie die Gesamtkosten der vollstationären Pflege abdecken könnten, denn ein Platz im Pflegeheim kostet durchschnittlich zwischen 2.400,- und 3.400,- Euro, abhängig von Pflegebedürftigkeit, Bundesland und Trägerschaft. Hat der zu Pflegende keine finanziellen Rückhalte, muss zunächst das zuständige Sozialamt für den Fehlbetrag in der Pflege aufkommen und im Anschluss prüfen, in welcher Höhe die Kinder ein Elternunterhalt zur Finanzierung der Heimkosten leisten können. Wer rechtzeitig vorgesorgt hat, kann die fehlenden Kosten mit einer Pflegezusatzversicherung ausgleichen.
Lücken der Pflegepflichtversicherung
Durchschnittskosten bei vollstationärer Pflege* und Leistungen der Pflegepflichtversicherung

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