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Pflegestufe IV


Menschen, bei denen der Pflegeaufwand weit über dem der Pflegestufe III liegt, können bei ihrer zuständigen Pflegekasse die Einstufung als Härtefall beantragen. Ein Beispiel: Der Patient leidet an einer Krebserkrankung im Endstadium. Er benötigt permanente Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte. Der Hilfebedürftige ist bettlägerig. Die Grundpflege erfolgt mehrfach täglich am Krankenbett. Seine Körperfunktionen versagen. Dadurch ist er ebenso in den Abend- und Nachtstunden auf intensive Betreuung angewiesen. Da der Betroffene mit Atemproblemen kämpft, wird er mehrmals am Tag an spezielle Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Pflegepersonen übernehmen Tätigkeiten aus den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegekriterien

Wie bei allen anderen Pflegestufen sind die Zeit und die Intensität entscheidende Kriterien. Ein Härtefall liegt vor, wenn vier Kriterien erfüllt sind. Der Betroffene muss mehr als 6 Stunden täglich auf die Hilfe von Pflegekräften angewiesen sein, wovon allein über die Hälfte dieser Zeit auf die Nachtpflege zwischen 22 und 6 Uhr entfällt. Es spielt keine Rolle, ob nachts mehrere Pflegende gleichzeitig im Einsatz sind. Wichtig ist nur, dass nicht ausschließlich ambulante Pflegedienste dem Pflegebedürftigen helfen. Mindestens eine ungelernte Pflegekraft, in den meisten Fällen ein Angehöriger, sollte in den Pflegeprozess einbezogen sein. Eine letzte entscheidende Voraussetzung: Der Pflegebedürftige braucht ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegeleistungen

Fällt der Pflegebedürftige unter die Härtefallregelung, gewährt die Pflegekasse zusätzliche Pflegesachleistungen, die eine intensivere Unterstützung des Betroffenen ermöglichen. Für die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder teilstationäre Betreuung stellt sie monatlich 1.918 Euro zur Verfügung. Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine vollstationäre Versorgung, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe von 1.825 Euro. Das Pflegegeld wird bei der Härtefallregelung nicht angehoben. Die Pflegestufe III+ bezieht sich ausschließlich auf die Pflegesachleistungen.

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