Pflegestufe II
Von "Schwerer Pflegebedürftigkeit" gehen die Pflegekassen bei Zuordnung der Pflegestufe II aus. Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige leidet unter fortschreitender Demenz. Er braucht Unterstützung durch Dritte bei Tätigkeiten der Grundpflege, wie Zähneputzen, Körperpflege oder An- und Auskleiden. Der Betroffene vergisst aufgrund seiner Erkrankung die regelmäßige Nahrungsaufnahme, weshalb die Pflegekraft die Einhaltung der Mahlzeiten überwacht. Da der Pflegebedürftige unter Orientierungslosigkeit in den eigenen vier Wänden leidet, ist er mehrmals täglich auf die Unterstützung der Pflegeperson angewiesen. Insgesamt betreut ihn der Pflegende nicht nur in den Morgen- und Abendstunden, sondern zusätzlich in der Mittagszeit.
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Pflegekriterien
Die Pflegekriterien der Pflegestufe II richten sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Sind private Pflegepersonen mehr als 180 Minuten täglich mit der Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen beschäftigt, wovon allein 2 Stunden auf die Körperpflege entfallen, ist der Betroffene schwer pflegebedürftig. Zusätzlich übernimmt der Pflegende die hauswirtschaftliche Versorgung oder organisiert Behörden- und Arztbesuche. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK steht der pflegerische Aspekt im Vordergrund.
Pflegeleistungen
Übernimmt ein Familienmitglied die Pflege des Betroffenen, zahlen die Pflegekassen Pflegegeld. Momentan liegt der monatliche Satz der Pflegestufe II bei 430 Euro. Ab 1.1.2012 wird sich die Zahlung auf 440 Euro erhöhen. Oft ist es den Angehörigen aufgrund von Berufstätigkeit nicht möglich, sich selber um den Pflegebedürftigen zu kümmern. In diesem Fall entscheiden sich die Familien für ambulante Pflegedienste. Für diese Pflegesachleistung erhalten professionellen Pflegekräfte von den Pflegekassen monatlich 1.040 Euro. Dieser Betrag wird sich ab 1.1.2012 auf 1.100 Euro pro Monat erhöhen. Diese Pflegeleistungen rechnen die ambulanten Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab. Möchten die Angehörigen einen Teil der Pflege selbst übernehmen, ist eine Kombination aus beidem möglich. Die Betreuung des Hilfebedürftigen erfolgt durch private Pflegepersonen und professionelle Pflegekräfte. Die Abrechnung übernimmt die Pflegekasse. Die individuelle Aufteilung spielt bei der Berechnung der gewährten Gelder eine entscheidende Rolle.
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