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Pflegestufe 0


Mann

Entsprechend des Hilfebedarfs wird bei Pflegebedürftigkeit zwischen drei Pflegestufen unterschieden. Die Höhe der Pflegesachleistung hängt von der genehmigten Pflegestufe ab. Menschen mit erheblich dauerhaft vorhandener eingeschränkter Alltagskompetenz, welche zwar einen Hilfebedarf bezüglich hauswirtschaftlicher Versorgung und Grundpflege haben, aber noch keine Voraussetzungen für die Einstufung ab Pflegestufe I erfüllen, erhalten seit 1. Juli 2008 einen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400,- Euro pro Jahr. In diesem Fall wird von der Pflegestufe 0 gesprochen. Ab dem 1. Januar 2013 gilt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz mit neuen Leistungsverbesserungen. Seitdem wird die häusliche Betreuung zielgenauer erfüllt. In der Pflegestufe 0 haben Betroffene jetzt Anspruch auf Pflegesachleistungen (monatlich bis zu 225,- Euro) oder Pflegegeld (monatlich 120,-Euro). Außerdem können schon ab dieser Pflegestufe Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Zuschüsse zu Verbesserung des eigenen Wohnumfeldes beansprucht werden. Menschen mit Demenz können auch häusliche Betreuung als Pflegesachleistungen über den ambulanten Pflegedienst beanspruchen. Hierzu zählen die Betreuung und Unterstützung im häuslichen Umfeld oder Gestaltung des Alltags.

Kriterien der Pflegestufe 0

Azheime

Die Pflegestufe 0 bezieht sich vor allem auf Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Neuerdings werden bei der Einstufung auch psychische Erkrankungen berücksichtigt. Ein Prüfer des MDK beurteilt für die Pflegekassen, anhand von 13 Kriterien, ob Anspruch auf Betreuungsgeld vorhanden ist. Dazu zählen:

  • Weglauftendenzen
  • Erkennen oder Verursachen von gefährlichen Situationen
  • unsachgemäße Handhabung von gefährlichen Substanzen oder Gegenständen
  • Aggressives oder tätliches Verhalten durch Verkennung einer Situation
  • Inadäquates Verhalten in situativen Kontext
  • Unfähigkeit zur Wahrnehmung eigener seelischer und körperlicher Bedürfnisse und Gefühle
  • Keine Kooperation bei schützenden oder therapeutischen Maßnahmen wegen Angststörung oder therapieresistenter Depression
  • Störung der Hirnfunktion
  • Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus
  • Kein geplanter oder strukturierter Tagesablauf möglich
  • Missdeutete Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
  • Unkontrolliertes, emotional ausgeprägt labiles Verhalten
  • Hoffnungslosigkeit, Hilflosigkeit, Verzagt- und Niedergeschlagenheit bei therapieresistenter Depression

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Wenn bereits zwei der oben genannten Kriterien zutreffen, wird von einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz gesprochen und die Pflegestufe I tritt in Kraft, wenn täglich mindestens 90 Minuten Hilfeleistungen beansprucht und davon 46 Minuten in die Grundpflege investiert werden müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, tritt die Pflegestufe 0 ein. In der Pflegestufe 0 handelt es sich meist um Hilfestellungen für unterschiedliche hauswirtschaftliche Versorgungen, etwa Begleitung bei Arztbesuchen, einkaufen gehen, Mahlzeiten vorbereiten, Behördengänge, Wäsche waschen, bügeln usw.

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