Pflegesachleistung
Pflegebedürftige Menschen, die im alltäglichen Leben Hilfe bei Tätigkeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, haben Anspruch auf die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte. Die Betreuung erfolgt in den eigenen vier Wänden, wobei der Betroffene nicht zwangsläufig in seiner eigenen Wohnung gepflegt werden muss. Die Pflege kann ebenso im häuslichen Umfeld eines Angehörigen stattfinden. Die Leistungen müssen von examinierten Fachkräften erbracht werden, die entweder bei ambulanten Pflegediensten angestellt oder als Einzelperson tätig sind. In beiden Fällen muss ein Versorgungsvertrag mit der zuständigen Pflegekasse geschlossen worden sein. Die Pflegeinstitution rechnet im Anschluss die erbrachten Leistungen als so genannte Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Leistungsumfang
Wie hoch sind die
Pflegekosten?
Im Rahmen der Pflegesachleistung übernimmt geschultes Fachpersonal die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen. Dabei unterstützt es den Betroffenen bei der täglichen Grundpflege und auf dem Gebiet der hauswirtschaftlichen Versorgung. Das umfasst nach § 14 Abs. 4 SGB XI auch die Ernährung und Mobilisation. Letzteres beinhaltet die Hilfe beim Anziehen und Entkleiden oder beim Steigen von Stufen. Pflegerische Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege sind kein Bestandteil der Pflegesachleistung im Sinne des § 36 SGB XI, können allerdings auf ärztliche Anordnung von Pflegepersonal mit entsprechender Qualifikation übernommen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Pflegebedürftige sich gemeinsam von einer Fachpflegekraft betreuen und hauswirtschaftlich versorgen lassen. Das ist in betreuten Wohnformen, wie Senioren-Wohngemeinschaften sinnvoll. In diesem Fall muss der Pflegende keine langen Wegstrecken zwischen den einzelnen Hilfebedürftigen zurücklegen, wodurch ihm mehr Zeit für die Pflege bleibt und er sich noch besser auf die Bedürfnisse des Gepflegten einstellen kann.
Kostenübernahme
Betroffene, bei denen mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht und die sich im häuslichen Umfeld durch professionelle Pflegekräfte betreuen lassen, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dabei richtet sich die Kostenübernahme nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Leistungen nach Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) vom 01. Januar 2017
Pflegegrade | Geldleistung bei ambulanter Pflege in Euro | Sachleistung bei ambulanter Pflege in Euro |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 | 689 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.298 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.612 |
Pflegegrad 5 | 901 | 1.995 |
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