Pflegekasse
Pflegekassen sind den jeweiligen Krankenkassen unterstellt und die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Hilfebedürftige, die die Unterstützung Dritter benötigen, können hier einen Antrag auf Zuordnung eines Pflegegrades stellen. Die Pflegekasse beauftragt die Mitarbeiter des MDK mit der Erstellung eines Gutachtens. Daraus ergibt sich der Leistungsanspruch des Betroffenen. Bei knappschaftlich Versicherten erfolgt eine Begutachtung durch die Bundesknappschaft.
Aufbau und Organisation
Pflegekassen sind eigenständige Behörden. Ihrer Organisation liegt das Prinzip der Selbstverwaltung zugrunde. Sie nutzen den Verwaltungsapparat der Krankenkassen. Im Gegenzug trägt die Pflegekasse die Kosten für die Abwicklung. Das gilt ebenso für die Arbeit des MDK. Er erstellt die Gutachten, die für die Einordnung in einen der Pflegegrade die Entscheidungsgrundlage darstellen. Die Pflegekasse trägt die Kosten, die durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln entstehen.
Aufgaben der Pflegekassen
Die Aufgaben der Pflegekassen sind im elften Sozialgesetzbuch definiert, das gleichzeitig alle relevanten Regelungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung enthält. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen das Pflegegeld, erstatten erbrachte Pflegesachleistungen und tragen die Kosten für darüber hinaus notwendige Pflegedienstleistungen. In einigen Fällen übernehmen sie die Rentenversicherungsbeiträge für erwerbslose Pflegepersonen. Sie schließen Rahmenverträge mit Pflegedienstleistern. Pflegekassen stellen sicher, dass Pflegebedürftige jederzeit qualitativ hochwertig versorgt und betreut werden. Sie überwachen die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit der Pflege. Durch präventive, rehabilitative und medizinische Maßnahmen soll das Risiko "Pflegebedürftigkeit" minimiert werden. Ziel aller Bemühungen ist die Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung der deutschlandweiten Versorgungsstruktur.
Weitere Begriffe mit P
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- Pflege
- Pflege zu Hause
- Pflegebedarf
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- Pflegedokumentation
- Pflegeeinrichtung
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