Pflegehelfer
Neben professionellen Fachkräften sind so genannte Pflegehelfer an der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Senioren beteiligt. Ambulant oder stationär unterstützen sie die Betroffenen bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegehelfer begleiten die Senioren zum Arzt oder nehmen ihn kleinere Botengänge ab. In manchen Fällen helfen sie Pflegebedürftigen rund um die Uhr im Rahmen der 24-Stunden-Pflege. Da es sich bei Pflegehelfern nicht um examinierte Fachkräfte handelt, dürfen sie keine Pflegemaßnahmen aus dem Bereich der Behandlungspflege ausführen. Es existieren keine bundeseinheitlichen Ausbildungsrichtlinien. Lediglich Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg schreiben für diesen Gesundheitsfachberuf eine einjährige Qualifizierung vor.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind dafür vorgesehen, die Betreuung für die professionellen Fachkräfte zu erleichtern. Dazu zählen spezielle Pflegebetten und Pflegetische, spezifische Waschsysteme oder Duschwagen. Die Pflegebedürftigen profitieren ebenso von Pflegehilfsmitteln. Ein Hausnotruf ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung. Lagerungssysteme beugen möglichen Dekubituserkrankungen vor. Zusätzlich erfüllen Bettschutzeinlagen, der Gebrauch von Desinfektionsmitteln und besondere Schutzkleidung die notwendigen Hygienebestimmungen. Zu Pflegehilfsmitteln zählen weiterhin alle Zuschüsse, um das Wohnumfeld an die Anforderungen des Pflegebedürftigen anzupassen.
Kosten für Pflegehilfsmittel
Die zuständigen Pflegekassen übernehmen die Kosten für die zur Pflege benötigten Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftigen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, gewähren sie Zuschüsse zum Umbau der eigenen vier Wände. Bei dieser Wohnraumanpassung legen die Pflegekassen sehr viel Wert auf die barrierefreie Gestaltung des häuslichen Umfelds. In der Regel übernehmen Vertragspartner die Versorgung der Betroffenen mit Pflegehilfsmitteln. Möchte ein gesetzlich Pflegeversicherter Pflegehilfsmittel anderer Anbieter nutzen, so ist er gezwungen, die dadurch entstehenden Mehrkosten aus eigener Tasche zu bezahlen.
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