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Pflegeheim


ImagePflegeheime sind Einrichtungen, die sich auf die Betreuung pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben. Zu den Bewohnern zählen oft alte Menschen, Pflegebedürftige mit einer schweren Krankheit, aber auch geistig und körperlich Behinderte, wobei die Betreuung sowohl vollstationär als auch teilstationär sein kann. In den meisten Fällen entscheiden sich die Pflegebedürftigen für die ganztägige Pflege. In diesen Einrichtungen übernehmen professionelle Pflegekräfte 24 Stunden am Tag die Versorgung und die Pflege der Bewohner. Pflegeheime sind keine Wohnheime. Zwar sind meist in beiden Einrichtungsformen Pflegebedürftige untergebracht, allerdings steht bei einem Wohnheim das soziale Umfeld klar im Vordergrund. Das gemeinsame Leben und Freizeitgestaltung besitzt einen hohen Stellenwert. In einem Pflegeheim steht die Pflege der Bewohner an erster Stelle.

Pflegekosten

ImageDie Kosten und Ihre Rechte und Pflichten bei Unterbringung in einem Pflegeheim sind im Heimvertrag festgelegt. Die Einrichtungen finanzieren sich durch einen monatlichen Betrag. Wie hoch dieser tatsächlich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der überwiegende Teil der Bewohner hat ein Leben lang in die Soziale Pflegeversicherung eingezahlt. Im Fall der Pflegebedürftigkeit rechnen die Einrichtungen direkt mit den zuständigen Pflegekassen die so genannten Pflegesachleistungen ab. Wie viel an Kosten übernommen wird, hängt von der Pflegebedürftigkeit und dem damit verbundenen Pflegegrad ab. Dabei zahlen die Pflegekassen eine monatliche Pauschale.

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Für den Pflegegrad 1 übernehmen diese monatlich die Kosten für Pflegesachleistungen in Höhe von 125 Euro. 770 Euro zahlen die Pflegekassen für die Betreuung eines pflegebedürftigen Bewohners, wenn er unter den Pflegegrad 2 fällt und 1.262 Euro, wenn er in den Pflegegrad 3 eingestuft wird. Wurden Bewohnern die Pflegegrade 1, 2 und 3 zugewiesen, so kann die Pflegekasse jederzeit die Notwendigkeit der vollstationären Betreuung durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen. Das betrifft nicht Bewohner, die bei den Pflegekassen unter den Pflegegrad 4 fallen. Hier erhalten die Pflegeheime für Pflege und Betreuung einen monatlichen Pauschal-Betrag in Höhe von 1775 Euro. Für Pflegebedürftige, die unter den Pflegegrad 5 fallen, trägt die Pflegekasse die monatlichen Kosten von 2.005 Euro. Es kommt auch vor, dass Sozialhilfeträger wie kreisfreie Städte oder Landkreise für die Unterbringung und Betreuung eines Bewohners aufkommen. Das ist der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger darauf angewiesen ist und diese Unterbringung nicht bezahlen kann. Weitere Informationen zu Pflegestufen und Pflegekosten finden Sie in der Rubrik Tipps.

Pflegepersonal

Die Pflegeheimleitung stellt in diesen Einrichtungen sicher, dass immer fachlich qualifiziertes Personal in angemessener Anzahl für die Pflege der Heimbewohner zur Verfügung steht. Die Betreuung der Pflegebedürftigen darf nur durch professionelle Pflegekräfte erfolgen. In Ausnahmefällen reicht es aus, wenn genügend geschultes Personal bei der Pflege der Bewohner anwesend ist. In den Nachtstunden muss immer mindestens eine examinierte Fachkraft zur Verfügung stehen. Wie viele Pfleger sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, legt der so genannte Personalschüssel fest. Dabei kommt es neben dem Pflegegrad auch darauf an, wie viele Betreuer, professionelle Pflegekräfte und natürlich Pflegebedürftige in der Einrichtung leben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Die optimale Betreuung der Bewohner wird regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Heimaufsichtsbehörde kontrolliert.

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