Pflegedienst
In Deutschland gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Das entspricht dem Wunsch von pflegebedürftigen Senioren, ihr Leben, so lange es möglich ist, in ihrem gewohnten Umfeld zu verbringen. Ist eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung nicht zwingend erforderlich, übernehmen ambulante Pflegedienste die Betreuung und Versorgung hilfebedürftiger, älterer Menschen. Diese Form der Pflege steht in punkto Qualität und Zuverlässigkeit, der in einem Pflege- oder Altenheim in nichts nach. Pflegedienste in der Bundesrepublik werden von Sozialstationen kirchlicher oder gemeinnütziger Träger betrieben. Mittlerweile bieten auch private Anbieter Betroffenen eine qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld an.
Hausbesuch durch Pflegedienste
Wie hoch sind die
Pflegekosten?
Ambulante Pflegedienstleister betreuen und versorgen pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit reicht die Spanne von zwanzig Minuten bis hin zur Rundum-Versorgung der Betroffenen. Während der täglichen Hausbesuche unterstützt das Pflegepersonal hilfebedürftige Senioren bei Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege, wie der Körperpflege, Mundhygiene oder Blasen- und Darmentleerung. Sie bereiten das Essen zu und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Senioren mit körperlichen Einschränkungen leisten die Pflegekräfte Hilfe beim Treppensteigen oder dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Hausputz oder das Waschen von Wäsche zählt ebenso zu ihren Aufgaben. Auf ärztliche Anordnung übernehmen speziell geschulte Mitarbeiter Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege. Die Aufgaben reichen von der Medikamentenvergabe, über Blutdruckmessung bis hin zum Verbandswechsel.
Beauftragung von Pflegediensten
Die Kosten für die Betreuung durch einen Pflegedienst übernehmen die zuständigen Pflegekassen, wenn bei dem Betroffenen mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Grundvoraussetzung ist, dass ihm ein Pflegegrad zugewiesen wurde. Von ihm hängt die Höhe der Kostenübernahme ab. In Deutschland können sich Betroffene, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, frei für einen Pflegedienstanbieter entscheiden. Die Preise der einzelnen Anbieter variieren sehr. Das müssen Hilfsbedürftige und ihre Familien einkalkulieren, da ihnen nur ein bestimmter Betrag pro Pflegegrad zur Verfügung steht. Mögliche Mehrkosten muss der Pflegebedürftige selber tragen. Es ist darauf zu achten, dass der gewählte Pflegedienst durch die zuständige Pflegekasse anerkannt ist und ein entsprechender Versorgungsauftrag existiert. Ansonsten kann die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnen.
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