Pflegeberatung
Im Jahr 2008 wurde das so genannte Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. In diesem Zusammenhang kam es zur Einführung eines neuen pflegerischen Tätigkeitsbereiches. Laut § 7a SBG XI haben Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfe durch einen Pflegeberater. Dieses Angebot soll Menschen unterstützen, die auf die Pflege, Versorgung oder Betreuung durch Dritte angewiesen sind. Anspruchsinhaber werden über landes- und bundesweite oder sonstige Hilfsangebote aufgeklärt. Die Pflegeberatung obliegt den Pflegekassen. Sie sind verpflichtet, Pflegebedürftige je nach Sachlage detailliert zu informieren. Kann ein Pflegebedürftiger aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht persönlich in den Sprechstunden der Pflegeberatung erscheinen, so findet sie im häuslichen Umfeld statt. Auf Wunsch des Betroffenen können die Angehörigen bei der Beratung anwesend sein. Derzeit ist dieser Tätigkeitsbereich gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jede Person Pflegeberater nennen. Der § 7a SGB XI sieht eine entsprechende Änderung zum 30. Juni 2011 vor. Anschließend dürfen ausschließlich speziell qualifizierte Mitarbeiter in der Pflegeberatung tätig sein. Das sind geschulte Pflegekräfte, Angestellte der Sozialversicherung oder Sozialarbeiter mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Aufgaben der Pflegeberatung
Die Aufgaben der Pflegeberater sind die exakte Analyse und Erfassung des Betreuungs- und Versorgungsbedarfs des Pflegebedürftigen. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des vom MDK erstellten Gutachtens. Anhand vorliegender Daten und eigener Beobachtung erarbeitet der Pflegeberater einen detaillierten Versorgungsplan, der speziell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt ist. Seine Wünsche spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle. Der Plan enthält neben vorbeugenden, heilenden und rehabilitativen auch sämtliche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen, die sich positiv auf den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen auswirken sollen. Im Anschluss überwacht der Pflegeberater die Einhaltung des Betreuungskonzepts. Ändert sich der gesundheitliche Zustand, passt er den Plan an die neuen Gegebenheiten an. Um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten, arbeitet die Pflegeberatung eng mit anderen Berufsgruppen zusammen, die an der Behandlung und Betreuung beteiligt sind.
Grundsätze der Pflegeberatung
Die zeitnahe Hilfe und Unterstützung von Pflegebedürftigen haben bei der Pflegeberatung oberste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, stellen die Pflegekassen sicher, dass jederzeit ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Private Versicherungsunternehmen, die keine Pflegeberatung anbieten, werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die Mitarbeiter der Pflegekassen unterstützt. Datenschutz besitzt bei der Pflegeberatung einen hohen Stellenwert. Entsprechende Informationen von Pflegebedürftigen dürfen nur dann erhoben, gespeichert oder genutzt werden, wenn das für die Arbeit der Pflegeberater zwingend erforderlich ist.
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