Pflegewohnen in Ihrer Nähe
  • Preise & Leistungen vergleichen
  • kostenlos und unverbindlich
  • Expertenhotline 030.99 29 687 90

Pflege


ImageUnter Pflege wird die dauerhafte Unterstützung und Betreuung von Menschen im sozialen und medizinischen Bereich verstanden. Da in Deutschland die Pflege hilfebedürftiger Menschen einen sehr hohen Stellenwert besitzt, existieren zahlreiche staatliche wie private Organisationen, die sich mit ihren Pflegedienstleistungen an Betroffene wenden. Die Gesundheits- und Krankenpflege lässt sich in verschiedene Bereiche einteilen. Einerseits gibt es Alten- und Pflegeheime, in denen pflegebedürftige Menschen voll- oder teilstationär betreut werden. Auch ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Rahmen einer Kurzzeitpflege ist möglich. Andererseits nutzen viele hilfebedürftige Senioren das Angebot, sich von mobilen Pflegediensten im häuslichen Umfeld pflegen zu lassen. Ob eine Person pflegebedürftig ist, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest. Er stuft den Pflegebedürftigen bei vorhandener Pflegebedürftigkeit in einen der fünf Pflegegrade ein. Nach dieser richtet sich die Höhe der gewährten Pflegesachleistungen beziehungsweise des Pflegegeldes. Welche Pflegekosten durch die zuständigen Pflegekassen erstattet werden, regeln die Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Kurzzeitpflege

Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen und betreut. Die maximale Dauer liegt in der Regel bei vier Wochen pro Kalenderjahr. Diese vorübergehende Pflege kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Oftmals nutzen Familienmitglieder diese Möglichkeit, wenn sie im Urlaub oder selbst erkrankt sind. Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sie kann sich ebenso an einen längeren stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus anschließen, wenn der Patient sich nicht sofort selbstständig versorgen kann. Die anfallenden Kosten tragen, laut Pflegeversicherung, die zuständigen Pflegekassen, sofern eine häusliche oder teilstationäre Unterbringung die bedarfsgerechte Pflege des Betroffenen nicht sicherstellen kann.

Langzeitpflege

Im Bereich der stationären Pflege wird je nach Dauer des stationären Aufenthalt zwischen Kurzzeit- und Langzeitpflege unterschieden. Besonders pflegebedürftige Senioren nehmen die Möglichkeit der Langzeitpflege in Anspruch. Das ist der Fall, wenn ihr Krankheitsbild einen langwierigen Heilungsprozess zur Folge hat oder keine Aussicht auf Linderung ihres Leidens besteht. Einer Langzeitpflege schließt sich oft die dauerhafte Betreuung in einer Pflegeeinrichtung an. Der Arbeit professioneller Pflegekräfte in Pflegeheimen liegt ein ganzheitliches Betreuungskonzept zugrunde. Die Pflegebedürftigen werden nicht nur medizinisch versorgt und gepflegt, sondern ebenso seelisch betreut. Die Langzeitpflege finanziert sich unter anderem aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei orientiert sich die Höhe der bewilligten Leistung an dem Pflegegrad des Hilfebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Betroffene selber finanzieren. Reichen die finanziellen Mittel des Bewohners dazu nicht aus, kann er beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.

Weitere Begriffe mit P
  • Wohn- und Pflegeangebote
    schnell und unkompliziert finden

    Unsere Experten ermitteln kostenlos für Sie freie Plätze oder Apartments, informieren über Preise und Leistungen.

  • Bitte wählen Sie die gewünschte Wohn- und Pflegeform:
    Zu welcher Wohn- und Pflegeform wünschen Sie weitere Informationen?
  • Wie ist die derzeitige Lebenssituation der zu pflegenden Person?
    Wie ist die Lebenssituation der zu pflegenden Person derzeit?
  • Bitte machen Sie noch folgende Angaben:
    Um die Suche einzugrenzen, machen Sie bitte folgende Angaben

    Was ist Ihnen wichtig?

    Kulturangebote
    Freizeitaktivitäten
    Gastronomie
    Pflege bei Bedarf
    24h Hausnotruf
    Es liegt eine Demenz vor
    Ist Ihre Suchanfrage dringend?
  • Wer ist unser Ansprechpartner?
    Wer soll die Pflegewohnangebote erhalten?
    Ihre Telefonnummer unter der wir Sie am besten erreichen können.
    Mit dem Absenden meiner Anfrage akzeptiere ich die AGB und, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe.
    Wir können Ihnen Informationen über ähnliche Produkte und Leistungen per E-Mail zusenden. Ein Widerspruch ist jederzeit hier möglich.
  • Nach der Erfassung Ihrer Wünsche setzen wir uns mit Ihnen telefonisch oder per Email in Verbindung. Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren uns über die Servicegebühr unserer Partner.

    Unsere Experten beraten Sie persönlich und kostenlos

    030.99 29 687 90
    Ingrid Weber
    Judith Quasdorf
    Anja Ihme
    Claudia Bundschuh

    Melden Sie sich für den Seniorplace Newsletter an

    Erhalten Sie akuelle Tipps, Neuigkeiten und Änderungen zum Thema Pflege im Alter.