Pflege
Unter Pflege wird die dauerhafte Unterstützung und Betreuung von Menschen im sozialen und medizinischen Bereich verstanden. Da in Deutschland die Pflege hilfebedürftiger Menschen einen sehr hohen Stellenwert besitzt, existieren zahlreiche staatliche wie private Organisationen, die sich mit ihren Pflegedienstleistungen an Betroffene wenden. Die Gesundheits- und Krankenpflege lässt sich in verschiedene Bereiche einteilen. Einerseits gibt es Alten- und Pflegeheime, in denen pflegebedürftige Menschen voll- oder teilstationär betreut werden. Auch ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Rahmen einer Kurzzeitpflege ist möglich. Andererseits nutzen viele hilfebedürftige Senioren das Angebot, sich von mobilen Pflegediensten im häuslichen Umfeld pflegen zu lassen. Ob eine Person pflegebedürftig ist, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest. Er stuft den Pflegebedürftigen bei vorhandener Pflegebedürftigkeit in einen der fünf Pflegegrade ein. Nach dieser richtet sich die Höhe der gewährten Pflegesachleistungen beziehungsweise des Pflegegeldes. Welche Pflegekosten durch die zuständigen Pflegekassen erstattet werden, regeln die Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Kurzzeitpflege
Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen und betreut. Die maximale Dauer liegt in der Regel bei vier Wochen pro Kalenderjahr. Diese vorübergehende Pflege kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Oftmals nutzen Familienmitglieder diese Möglichkeit, wenn sie im Urlaub oder selbst erkrankt sind. Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sie kann sich ebenso an einen längeren stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus anschließen, wenn der Patient sich nicht sofort selbstständig versorgen kann. Die anfallenden Kosten tragen, laut Pflegeversicherung, die zuständigen Pflegekassen, sofern eine häusliche oder teilstationäre Unterbringung die bedarfsgerechte Pflege des Betroffenen nicht sicherstellen kann.
Langzeitpflege
Im Bereich der stationären Pflege wird je nach Dauer des stationären Aufenthalt zwischen Kurzzeit- und Langzeitpflege unterschieden. Besonders pflegebedürftige Senioren nehmen die Möglichkeit der Langzeitpflege in Anspruch. Das ist der Fall, wenn ihr Krankheitsbild einen langwierigen Heilungsprozess zur Folge hat oder keine Aussicht auf Linderung ihres Leidens besteht. Einer Langzeitpflege schließt sich oft die dauerhafte Betreuung in einer Pflegeeinrichtung an. Der Arbeit professioneller Pflegekräfte in Pflegeheimen liegt ein ganzheitliches Betreuungskonzept zugrunde. Die Pflegebedürftigen werden nicht nur medizinisch versorgt und gepflegt, sondern ebenso seelisch betreut. Die Langzeitpflege finanziert sich unter anderem aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei orientiert sich die Höhe der bewilligten Leistung an dem Pflegegrad des Hilfebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Betroffene selber finanzieren. Reichen die finanziellen Mittel des Bewohners dazu nicht aus, kann er beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.
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