Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht kann zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigen. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall über Bankkonten oder andere Vermögenswerte verfügen und insbesondere die damit verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Die Generalvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten unter anderem Verfahren mit Behörden oder Versicherungen rasch abzuwickeln.
Ausnahmen der Generalvollmacht
Sollten Sie sich entscheiden eine Generalvollmacht aufzusetzen, gilt es einige wichtige Ausnahmefälle zu beachten: Eine Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nicht zur Zustimmung oder Verweigerung ärztlicher Untersuchungen und medizinischer Eingriffe. Ebenso darf der Bevollmächtigte nicht über Ihre Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung entscheiden oder Befugnis zur Organspende erteilen bzw. verweigern. In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass eine schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine standardisierte Generalvollmacht genügt in diesem Fall nicht.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Wenn Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse auch im Falle gesundheitlicher Veränderungen, die Ihre eigene Entscheidungsfähigkeit teilweise oder gänzlich einschränken, geltend machen wollen, sollten Sie sich bereits frühzeitig für eine Vorsorgevollmacht entscheiden. Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln. In der Vollmacht kann im Einzelnen geregelt werden, für welche Aufgabenbereiche sie Gültigkeit besitzt und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung angeordnet werden. Es ist ratsam die Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung aufzusetzen, in der Sie vorab über etwaige medizinische Maßnahmen entscheiden können. Entsprechende Formulare für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie auch im Formular-Center von Seniorplace herunterladen.
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