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Gehhilfen


Gehhilfen dienen der Unterstützung von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Besonders ältere Menschen sind aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf diese Hilfsmittel angewiesen. Sie ermöglichen ihnen die eigenständige Fortbewegung. Dabei lassen sie sich in drei Gruppen unterteilen: Gehhilfen, die nur im Innenraum zum Einsatz kommen und Hilfsmittel, die für die Nutzung im Innen- wie Außenbereich geeignet sind. Es existieren auch Gehhilfen ohne speziellen Anwendungsbereich. Hilfsmittel, die der Rehabilitation dienen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Unterschieden nach dem Grad der vorliegenden Gehbehinderung sind die verschiedenen Gehhilfen im so genannten Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Zu den Hilfsmitteln zählen Gehgestelle, Gehwagen, aber auch Handstöcke oder Unterarmgehstützen.

Rollator

Der Rollator ist eine fahrbare Gehhilfe, die 1978 von der Schwedin Aina Wifalk erfunden wurde. Er ermöglicht gehbehinderten, körperlich schwachen Personen die selbstständige Fortbewegung. Dieser Gehwagen kann dank zahlreicher Zubehörteile den Bedürfnissen des Hilfebedürftigen angepasst werden. So besteht die Möglichkeit, den Rollator mit Transportkörben, Transporttaschen, Sitzvorrichtungen oder Klemmen für Gehstöcke auszustatten. Gehwagen gibt es in zwei Ausführungen. Der klassische Rollator besteht aus einer Metallkonstruktion und ist universell einsetzbar. Gehwagen aus Holz sind ausschließlich für den Gebrauch in Innenräumen bestimmt. Der Rollator muss zu keiner Zeit vom Boden abgehoben werden und kann zusammengeklappt werden. Somit lässt er sich leicht mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Seit Beginn der 1990er ist der Rollator in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein anerkanntes Hilfsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Spazierstock

Der Spazierstock, auch als Gehstock bezeichnet, ist eine Gehhilfe, die der medizinischen Rehabilitation dient. Er findet sowohl im Innen- und Außenbereich Anwendung. Die Kosten für den Spazierstock tragen die gesetzlichen Krankenkassen, sofern laut ärztlicher Verordnung die Notwendigkeit besteht. Die einfache Ausführung des Gehstockes dient der zeitweisen Entlastung eines bestimmten Skelettabschnittes. Für gehbehinderte Menschen, die an einer permanenten Beeinträchtigung des aktiven oder passiven Bewegungsapparates leiden, oder Schwierigkeiten bei der Koordination der Bewegungsabläufe haben, empfiehlt sich ein Spazierstock mit anatomischem Handgriff. Beide Varianten des Spazierstockes sind durch die Krankenkassen anerkannte Hilfsmittel.

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