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Betreutes Wohnen Kosten


Als beliebte Alternative zum Pflegeheim erweist sich das betreute Wohnen. Anbieter des betreuten Wohnens oder Servicewohnen stellen seniorengerecht ausgestattete Appartements zur Verfügung, Betreuung und Unterstützung bei der Grundpflege werden durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

Deutschlandweit gibt es die unterschiedlichsten Konzepte. Es gibt Seniorenresidenzen, die neben einem betreuten Wohnbereich auch über einen angegliederten stationären Pflegebereich verfügen. Des Weiteren gibt es Seniorenwohnanlagen die gewöhnlichen Mietshäusern ähneln. Neben der pflegerischen Betreuung gibt es unterschiedliche Dienstleistungen und Serviceangebote, wie z.B. den fahrbaren Mittagstisch, Fahrdienste, Einkaufsdienste, etc.

Mitpreise und Servicepauschalen

Die Kosten für betreutes Wohnen setzen sich je nach Anbieter unterschiedlich zusammen. Da ist zum einen die Grundmiete, die sich nach Umfeld und ortsüblichen Mietspiegel richtet –verschiedene Dienstleistungen können in diesem Mietpreis bereits enthalten sein. Je nach Komfort und Ausstattung der Wohnung und zusätzlichem Service wird im Allgemeinen noch eine Servicepauschale erhoben. Verschiedene Leistungspakete können einzeln oder in Kombination dazu gebucht werden. Für Ehepaare wird häufig ein Pauschalbetrag für eine zweite Person erhoben.

Beispiel eines Anbieters in München:

App. 1 (27qm)/1 Person App. 2 (44qm)/1 Person
Miete (inkl. Betriebskosten) 892,-Euro* 1.653,-Euro*
Telefongrundgebühr und Kabelanschluss 17,-Euro* 17,-Euro*
Mittagessen 102,- Euro* 102,-Euro*
Wöchentliche Reinigung 42,- Euro* 63,-Euro*
Gesamtkosten 1 Person/Monat 1.053,-Euro* 1.835,-Euro*
Zuschlag zweite Person - 373,-Euro*
Gesamtkosten 2 Personen/Monat - 2.208,-Euro*
(*Zahlen mathematisch gerundet)

Ein Vergleich verschiedener Einrichtungen für Servicewohnen ist empfehlenswert und sollte rechtzeitig geplant werden, da manche Einrichtungen aufgrund großer Nachfrage eine Warteliste führen. Vor Vertragsabschluss ist unbedingt darauf zu achten, welche Leistungen konkret im monatlichen Mietpreis enthalten sind. Ein Antrag zur Anerkennung des Pflegegrads sollte im Vorfeld gestellt werden, denn Leistungen für ambulante Pflege werden von der Pflegekasse übernommen.

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