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Behindertenhilfe


Der Begriff der Behindertenhilfe beinhaltet sämtliche Angebote, die in Form von Hilfe und Beratung für behinderte Menschen existieren. Das umfasst zum einen spezielle Einrichtungen wie Beratungsstellen oder spezielle Werkstätten für Behinderte. Zum anderen fallen Dienstleistungen wie Wohn- und Betreuungsangebote oder Fahrdienste darunter. Besonders für ältere Menschen bringt die Unterstützung durch die Institutionen der Behindertenhilfe eine enorme Erleichterung des alltäglichen Lebens mit sich.

Barrierefrei

In Deutschland werden die Einrichtungen der Behindertenhilfe zumeist von freien Trägern wie der Caritas, dem Diakonischen Werk oder Selbsthilfeinitiativen betrieben. Ist es diesen nicht möglich bestimmte Tätigkeiten oder Aktivitäten aus dem Bereich der Behindertenhilfe zu erfüllen, so kann auch ein öffentlicher Träger diese Aufgaben übernehmen. Die Träger tragen dafür Sorge, dass beispielsweise Medien und öffentliche Gebäude allen Bürgern frei zugänglich sind. Das bedeutet, dass sämtliche Treppen, Stufen oder sanitäre Einrichtungen ebenso im Hinblick auf die Bedürfnisse behinderter Menschen konzipiert beziehungsweise umgebaut werden. Das Gebot beschränkt sich jedoch nicht nur auf Gebäudekomplexe. So sind auch Online-Angebote wie Internetseiten für sehbehinderte Menschen hör- und lesbar zu gestalten.

Finanzierung

Im Bereich der Behindertenhilfe existiert keine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung. Die entsprechenden Leistungen ergeben sich aus den Bestimmungen des jeweiligen zutreffenden Sozialgesetzbuches wie beispielsweise aus der Pflegeversicherung, des Arbeitsförderungsgesetzes oder dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

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