Behindertenausweis
Menschen mit Behinderungen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Behindertenausweis beziehungsweise Schwerbehindertenausweis beantragen. Im sich anschließenden Feststellungsverfahren prüft der Medizinische Dienst Art und Schwere der gesundheitlichen Einschränkung. Können die Mitarbeiter aufgrund ärztlicher Befunde und Dokumente den Umfang der Behinderung nicht abschließend beurteilen, kann eine zusätzliche Untersuchung angeordnet werden. Einen Behindertenausweis stellt das Versorgungsamt einem Betroffenen, wenn dessen Grad der Behinderung bei mindestens 50 Prozent liegt.
Merkzeichen
Im Schwerbehindertenausweis werden so genannte Merkzeichen festgehalten. Sie geben darüber Auskunft, wie sich die Behinderung auf die Gesundheit des Betroffenen auswirkt. Liegt eine massive Gehbehinderung vor, wird der Ausweis mit einem G versehen. Ist der Inhaber auf die Hilfe Dritter angewiesen und darf jederzeit eine Begleitperson mitnehmen, die ihn unterstützt, dann verdeutlicht das der Buchstabe B. Kommt das Versorgungsamt zu dem Schluss, dass der Antragsteller die Hilfe Außenstehender permanent benötigt, dann trägt die Behörde ein H für Hilflosigkeit in den Behindertenausweis ein. Das Merkzeichen für Blindheit ist BL. Normalerweise zahlen die Betroffenen für das Dokument jährlich einen Betrag von 60 Euro. Für Inhaber eines Behindertenausweises mit den Merkzeichen BL und H entfällt die Zuzahlung. Zudem sind alle Menschen, die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz beziehen, befreit.
Vorteile
Der Behindertenausweis bietet dem Inhaber zahlreiche Vorteile. So ergibt sich für behinderte Menschen daraus ein besserer Kündigungsschutz, sie können bei der Einkommenssteuer Pauschalbeträge geltend machen oder haben Anspruch auf weitere Urlaubstage. Ferner steht ihnen ein Freibetrag zu, dank dem sie sich von einer Haushaltshilfe unterstützen lassen können. Neben weiteren Vergünstigungen hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens bringt ein Behindertenausweis auch im alltäglichen Leben viele Vergünstigungen mit sich. So kann der Inhaber beispielsweise kostengünstig die Angebote des öffentlichen Nah- und Personenfernverkehrs nutzen.
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