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Beatmungspflege


Es gibt Pflegebedürftige, die zeitweise oder dauerhaft auf die Hilfe von Beatmungsgeräten angewiesen sind. Um den Betroffenen trotz ihrer Krankheit ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit der so genannten Beatmungspflege. Dabei übernimmt speziell ausgebildetes Fachpersonal die Pflege des Pflegebedürftigen. Wie hoch der Pflegeaufwand ist, hängt von dem jeweiligen Krankheitsbild ab. Wenn notwendig, stehen die professionelle Pflegekräfte dem Patienten 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die Art der Heimbeatmung und die Einstellungen des Beatmungsgerätes legt der behandelnde Arzt fest. Verändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, so wird auch die entsprechende Beatmungspflege nach Rücksprache mit dem Mediziner angepasst.

Pflegeumfang

Die ambulanten Pflegekräfte überwachen die Beatmung des Pflegebedürftigen und stellen die Geräte nach den Vorgaben des Arztes ein. Da die Beatmungsgeräte ständig im Einsatz sind, achtet das Pflegepersonal penibel auf Sauberkeit der Apparaturen und erneuert regelmäßig die Beatmungsschläuche. Sie stellen permanent die ordnungsgemäße Funktionsweise der Geräte sicher, da ein Ausfall der Maschinen tödliche Folgen haben kann. Um eine optimale Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten, entfernt das Pflegepersonal festsitzenden Schleim oder andere Sekrete. Mediziner sprechen vom endotrachealen Absaugen. Auch das fachgerechte Versorgen von Luftröhrenschnitten und der Wechsel von Trachealkanülen fällt in ihren Aufgabenbereich. Täglich bekommt der Pflegebedürftige von den Pflegekräften die vom Arzt verordneten Medikamente. Sie überprüfen die Blutgaswerte und übernehmen alle Aufgaben, die zu den Bereichen der Grund- und Behandlungspflege gehören. Auch den Angehörigen stehen die geschulten Betreuer beratend zur Seite.

Pflegevoraussetzung

Im Fall der Heimbeatmung gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". In Deutschland wurde 2003 das so genannte DRG-System (Diagnosebezogene Fallgruppen) eingeführt. Prüfer begutachten für den Bereich Beatmungspflege den durchschnittlichen Aufwand sowie die anfallenden Kosten des Vorjahres. Daraus ergibt sich ein bestimmter Betrag, die so genannte Fallpauschale, die allen Krankenhäusern für die stationäre Beatmungspflege eines Patienten zur Verfügung steht. Um die bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, legen die behandelnden Mediziner noch im Krankenhaus dem Betroffenen und seinen Angehörigen die Heimbeatmung nahe. Nachdem sich der Patient dafür entschieden hat, legt der Arzt den Pflegeaufwand fest. Beispielsweise wie oft er beatmet werden muss oder wie die Beatmungsmaschinen einzustellen sind. Das alles hält er in einer ärztlichen Verordnung fest. Dann wählt der Pflegebedürftige allein oder gemeinsam mit seinen Angehörigen einen auf Beatmungspflege spezialisierten Pflegedienst aus, der sich dann mit der entsprechenden Krankenkasse in Verbindung setzt, um eine Kostenübernahme zu beantragen. Anschließend treffen die ambulanten Pflegekräfte alle notwendigen Maßnahmen, um die Beatmungspflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Erst wenn alles vorbereitet ist, organisiert das Pflegepersonal die Entlassung aus der Klinik.

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