Altenhilfe
Alle gesetzlichen Bestimmungen und Initiativen, die darauf zielen, ältere Menschen zu unterstützen und zu fördern, werden in Deutschland unter dem Begriff Altenhilfe zusammengefasst. Gemäß § 71 SGB XII ist das Ziel der Altenhilfe, Senioren zu helfen, die Schwierigkeiten, die das Alter mit sich bringt, zu meistern. Die zu ergreifenden Maßnahmen sollen Alterserscheinungen vorbeugen, sie bei Auftreten abschwächen und nach Möglichkeit gänzlich überwinden. Oberstes Ziel der Altenhilfe ist es, ältere Menschen so lange es geht aktiv in die Gesellschaft zu integrieren und sie am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu lassen.
Leistungen
Altenhilfe soll sich nicht am Einkommen oder am Vermögen der Senioren orientieren. Hegt ein älterer Mensch den Wunsch, sich in seinem Ruhestand verstärkt sozial zu engagieren, so unterstützen ihn haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, sein Vorhaben umzusetzen. Die Altenhilfe zeigt älteren Menschen Wege auf, damit sie so lange es möglich ist, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Entscheiden sich Senioren für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung, so sollen sie laut § 71 SGB XII von den Mitarbeitern der Altenhilfe umfassend beraten und bei der Suche eines geeigneten Heimplatzes unterstützt werden. Brauchen Senioren die Hilfe von Außenstehenden beispielsweise im Hinblick auf plötzliche Pflegebedürftigkeit, so entwickeln die Institutionen der Altenhilfe einen speziell auf die Bedürfnisse des älteren Menschen abgestimmten Pflegeplan. Dabei helfen sie den Betroffenen geeignete Betreuer wie etwa ambulante Pflegedienste zu finden. Damit ältere Menschen aktiv am Leben der Gemeinschaft teilnehmen, bietet die Altenhilfe den Senioren entsprechend ihren Vorlieben gesellschaftliche, kulturelle, soziale, bildende sowie unterhaltende Angebote zur Freizeitgestaltung.
Einrichtungen
Die Einrichtungen der Altenhilfe sind vielfältig. So zählen sowohl Pflege- und Altenheime als auch Sozialstationen, betreute Wohnformen oder ambulant unterstützte Senioren-Wohngemeinschaften zu den Institutionen. Die professionelle Altenpflege ist das anerkannte Berufsfeld im Bereich der Altenhilfe. Somit fallen Einrichtungen, in denen ältere Menschen betreut und gepflegt werden, ebenfalls in den Bereich der Altenhilfe. Das sind beispielsweise Altentagesstätten, ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrie. Träger auf dem Gebiet der Altenhilfe können gemeinnützige Organisationen oder Gewerbebetriebe sein.
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