Elternunterhalt berechnen
Wie viel muss ich für meine Eltern zahlen?

Die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (BGB § 1601, § 1602). In der Praxis stellt sich die Frage nach dem sogenannten Elternunterhalt zumeist dann, wenn die Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder beider Eltern eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich macht.
In der Unterhaltspflicht stehen Erwachsene, leibliche Kinder oder Adoptivkinder. Indirekt beteiligt werden auch Schwiegertöchter und –söhne über den Versorgungsanspruch des Ehepartners.
Sie möchten wissen, mit welchem Betrag Sie zur Unterhaltszahlung herangezogen werden können? Unser Unterhaltsrechner hilft Ihnen dabei.