Elternunterhalt berechnen

Wie viel muss ich für meine Eltern zahlen?

Elternunterhalt Rechner

Die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (BGB § 1601, § 1602). In der Praxis stellt sich die Frage nach dem sogenannten Elternunterhalt zumeist dann, wenn die Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder beider Eltern eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich macht.

In der Unterhaltspflicht stehen Erwachsene, leibliche Kinder oder Adoptivkinder. Indirekt beteiligt werden auch Schwiegertöchter und –söhne über den Versorgungsanspruch des Ehepartners.

Sie möchten wissen, mit welchem Betrag Sie zur Unterhaltszahlung herangezogen werden können? Unser Unterhaltsrechner hilft Ihnen dabei.

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Bitte beachten Sie, dass unser Elternunterhaltsrechner lediglich eine erste Orientierung liefert. Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie gerne mit unseren Experten unter 030.99 29 687 90 Mo-Fr, 09:00-15:00.
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