Haus St. Josef

Haus St. Josef 81377 München

VON ANGEHÖRIGEN BEWERTET

in 3 Kundeninterview(s) mit 3.5
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  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege eingestreut
  • stationäre Pflege (Pflegeheim)
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  • Sie sind rüstig, wollen in einem gehoben- en Ambiente wohnen und hätten gern die Sicherheit, auch im Krankheitsfall versorgt zu werden? Sie benötigen umfassende Pflegeleistungen, die Sie daran hindern, in die eigenen vier Wände zurückzukeh- ren? Sie suchen nach einer befristeten Lösung für Ihre Pflege, wenn Ihre Sie pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren? Dann sind Sie in unserem Haus St. Josef in Sendling genau richtig. Bei uns finden Sie verschiedenste Betreuungsangebote inklusive Pflege sowie Mahlzeiten-, Reinigungs- und Wäscheservice. Und darüber hinaus ein neues Zuhause, in dem Sie sowohl versorgt als auch umsorgt werden. Wir stellen uns auf Ihren Lebensalltag und Ihre Gewohnheiten ein. Wer Lust hat, kann am umfangreichen Veranstaltungs- und Feier- angebot teilnehmen. Sogar ein Schwimmbad und ein Reha- Zentrum finden Sie im Erdgeschoss unseres Hauses. Unsere Cafeteria und unser Garten laden zum Besuch und zum Verweilen ein.

Kundenzitate

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Gesamtbewertung
3.5 Sterne aus 3 Kundenbewertungen
Haus St. Josef 81377 München
Herr 28.02.2018 | 5.0/5.0 Sterne Verifizierter Kunde Ganz fantastisch Betreutes Wohnen und Pflege in einem Haus vereint, ehemaliges Kloster - alles frisch renoviert Mutter hat niedliches kleines Appartement mit neuer Küche !, alles toll, super umsorgtauch nette Cafeteria im Haus, Mutter glücklich und ich auch !
Frau 09.08.2017 | 3.8/5.0 Sterne Verifizierter Kunde Ein ehemaliges Kloster, dass umgebaut wurde und farblich schöner gestaltet wurde. Es ist schon ein alter Kasten. Die Zimmer sind aber schön groß und ausreichend möbliert.
Expertentipps: Kostenfrei: Mo-Fr, 09:00-16:00
Ingrid Weber
Seniorenwohnberaterin
0800.22 30 800
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Die Pflegestufe für meine Mutter wurde abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?“ Häufig beginnt ein Beratungsgespräch mit dieser Frage. „Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ihre Pflegekasse beauftragt dann erneut den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für eine Begutachtung. Ich empfehle dringend ein Pflegetagebuch zu führen, so wird der Betreuungs- und Pflegebedarf im Alltag dokumentiert.

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