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Blasenschwäche und Harndrang im Alter: Ursachen und Hilfe

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Es ist eine der normalsten Sachen der Welt: Die Blase drückt und man geht einfach auf die Toilette. Zum Problem wird dieser rein mechanische Ablauf erst, wenn man das Wasserlassen nicht mehr selbst kontrollieren kann, oder aber der Weg zur Toilette einfach nur zu weit ist. Inkontinenz, auch unkontrollierter Harnabgang oder Harndrang genannt, kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Eines haben aber alle gemein. Dass es den Menschen, die davon betroffen sind, peinlich ist, darüber zu sprechen. So verwundert es nicht, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Weltweit wird von 200 Millionen Menschen ausgegangen, die unter diesem Problem leiden. In Deutschland wird eine offizielle Ziffer von 6 Millionen genannt. Davon sind 2 Millionen älter als 60 Jahre. Bei den 80-jährigen sind sogar 30 Prozent betroffen. Zwar gehört der unkontrollierte Harnabgang zum Alterungsprozess, aber deshalb muss er nicht normal oder irreparabel sein. Oft wird das Problem erst erkannt, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim kommen. Hier ist dann aber auch die beste Stelle, um eine Lösung zu finden. Den ausgebildete Fach- und Pflegekräfte finden oft einen Weg, Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen.

Ursachen der Inkontinenz

Blasenschwäche ist an sich der falsche Ausdruck, um das Problem des unfreiwilligen Harnabganges zu beschreiben. Die Ursachen können sehr vielfältig sein. Das kann ungenügende Flüssigkeitsaufnahme sein, aber auch eine Entzündung der Blasenwand. Der erste Schritt ist, ohne falsche Scham über das Thema und sprechen und sich in die Hände von Spezialisten zu begeben. Falsch ist, dass „alte Leute“ nach Urin riechen, weil sie eine mangelnde Hygiene haben.

Drang-Inkontinenz

Hierbei handelt es sich um die häufigste Form der Inkontinenz. Den Betroffenen bleibt oft nicht ausreichend Zeit, eine Toilette zu erreichen. Die Ursache wird in unkontrollierten Blasenkontraktionen gesehen, auf die die Person keinen Einfluss nehmen kann. Diese Inkontinenz wird auch als hyperaktive Blasenaktivität bezeichnet. Sie kann eine Begleiterscheinung eines Schlaganfalls, von Demenz, von Alzheimer, Multipler Sklerose, Parkinson oder Verletzungen sein. Bei Frauen steht sie zumeist mit einer nachlassenden Beckenbodenmuskulatur und bei Männern mit Prostataerkrankungen in Zusammenhang.

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Belastungsinkontinenz

Die Belastungsinkontinenz ist vor allem bei Frauen anzutreffen. Er entsteht durch einen erhöhten abdominalen Druck und eine nachlassende Beckenbodenmuskulatur. Der abdominale Druck nimmt vor allem bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Anheben von Gegenständen und Treppensteigen zu. Aber auch ganz normale Dinge wie Husten, Lachen oder sich Schnäuzen kann zu einem ungewollten Druck auf der Harnblase führen. Bei älteren Leuten kann es aber auch schon durch das Aufstehen zur Absonderung von Harntröpfen kommen. Gerade Frauen, die mehrere Kinder geboren haben, haben unter dieser Form der Inkontinenz zu leiden. Zudem kann er eine Begleiterscheinung der Menopause sein. Bei Männern entsteht Belastungsinkontinenz vor allem bei einer vergrößerten Prostata, als Begleiterscheinung einer medikamentösen Prostatakrebsbehandlung oder nach einer Prostataoperation.

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Überlauf-Inkontinenz

Diese Form der Inkontinenz ist eher selten. Sie ist vor allem bei Männern zu finden, die unter einer vergrößerten Prostata leiden. Dadurch kommt es zu einer Einengung der Harnröhre. Das führt dazu, dass die Harnblase nie richtig „leer“ wird und sich so immer mehr Urin ansammelt. Weitere Ursachen können eine mangelnde Blasenkontraktion, Verstopfungen oder Nervenschädigungen durch Verletzungen sein.

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Funktionale Inkontinenz

Als funktionale Inkontinenz werden Zustände beschrieben, bei denen es Patienten durch äußere Umstände schwer fällt oder nicht möglich ist, rechtzeitig die Toilette zu erreichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch eine Arthritis das Öffnen der Hose schwer fällt oder der Weg zum Badezimmer zu lang dauert. Unfälle, neurologische Erkrankungen, Komplikationen nach einem Schlaganfall, Multiple Sklerose oder eine Alzheimererkrankung können ebenfalls eine funktionale Inkontinenz verursachen.

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Reflex-Inkontinenz

Bei der Reflex-Inkontinenz kommt es zu einer unwillkürlichen Entleerung der Harnblase. Durch Verletzungen des Rückenmarks kann der untere Teil des Körpers nicht mehr kontrolliert werden. Der spontane und unbewusste Harnverlust kann auch mit Diabetes, Fisteln oder Schädigung des Rückenmarks entstehen.

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Gemischte Inkontinenz

Manchmal wird bei Betroffenen mehr als eine Form der Inkontinenz diagnostiziert. Gerade bei Frauen ist eine Kombination von Stress- und Drang-Inkontinenz vorzufinden. Bei Patienten, die unter Demenz, Parkinson, neurologischen Fehlfunktionen oder Verletzungen zu leiden haben, weisen oft eine Kombination von Drang- und funktionaler Inkontinenz auf. So vielfältig die Ursachen einer Inkontinenz sein können, so vielfältig sind auch die Behandlungsmöglichkeiten. Zuerst steht allerdings die Diagnose, die von einem Fachmann vorgenommen werden sollte. Inkontinenz ist kein Makel, vor dem Sie sich verstecken müssen, sondern eine Krankheit, die behoben werden kann.

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Diagnose der Harninkontinenz

Ihren Angehörigen ist es peinlich, über das Problem der Inkontinenz zu sprechen oder einen Arzt aufzusuchen? Oder die Entscheidung, an wen Sie sich mit dem Problem wenden sollen, ist schwierig? Da ist es doch einfacher, eine Kompresse oder schützende Unterwäsche zu tragen, als zum Hausarzt, der Krankenschwester oder dem Urologen zu gehen. Eines sollten Sie jedoch bedenken, Harninkontinenz hat gerade bei älteren Leuten eine gute Heilungschance. Wenn Ihre Angehörigen ein gutes Verhältnis zu ihrem Hausarzt haben, sollten Sie genau hier beginnen. Frauen können sich auch mit Ihrem Gynäkologen und Männer mit ihrem Urologen beraten. Bei der Suche nach dem richtigen Spezialisten können zudem Krankenschwester oder Krankenkasse sehr hilfreich sein. Bei einem Besuch bei Ihrem Arzt sollten Sie sich auf folgende Untersuchungen vorbereiten:

  • einen Urintest, um Infektionen und Entzündungen im harnableitenden Teil und der Harnblase auszuschließen.
  • einen Blutest, um die Nierenfunktion, den Kalziumspiegel und den Glukosespiegel zu überprüfen.
  • eine ausführliche Anamnese.
  • eine komplette körperliche Untersuchung, die bei Frauen auch eine rektale und gynäkologische Untersuchung und bei Männern eine urologische Untersuchung beinhaltet.

Oft werden Patienten auch gebeten, ein sogenanntes Toiletten-Protokoll zu führen und abzugeben. Dieses enthält in der Regel Informationen zu Trinkmengen, wie oft und wann auf die Toilette gegangen wird und die Beschreibung, unter welchen Umständen es zu unwillkürlichem Harnabgang kommt. Zur Ermittlung der Urinmenge, die auf der Toilette abgegeben wird, werden die Betroffenen oft gebeten, dies mit einem Gefäß oder Messbecher abzumessen. Wenn Ihr Arzt einen dieser Schritte auslässt, sollten Sie sich vielleicht einen anderen Spezialisten suchen. Gerade die Anfangsuntersuchungen helfen sehr dabei herauszufinden, um welche Form der Inkontinenz es sich handelt und einen individuellen Behandlungsplan aufzustellen.

Restharnsonografie

Durch die Restharnsonografie wird eine funktionale Störung der blase untersucht. Dabei wird nach der vollständigen Entleerung der Blase mithilfe eines Ultraschallgerätes die Restmenge an Urin in der Blase ermittelt.

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Urodynamische Untersuchung

Über einen Katheder wird die Harnblase mit Flüssigkeit gefüllt. Beim eigentlichen Test wird der Blasendruck vor, während und nach der Entleerung gemessen. Hier stehen die Überprüfung des anatomischen Teils der Harnorgane, die Funktionsweise und das Gefühl, dass der Betroffene während des Prozesses empfindet, im Vordergrund.

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Miktions-Zystogramm

Bei einem Miktions-Zystogramm wird über einen Katheder ein Kotrastmittel in die Blase gefüllt. Während des Wasserlassens werden dann mithilfe von Röntgenaufnahmen Fehlfunktionen oder anatomische Fehlstellungen des Urinaltraktes festgestellt.

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Zystoskopie

Bei der Zystoskopie oder auch Blasenspiegelung wird ein kleines optisches Gerät in den Harngang eingeführt, mit dem der Arzt Blasensteine, Tumore oder andere anatomische Veränderungen feststellen kann.

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Abstufung der Inkontinenz

  • 1 Leichte Blasenschwäche beschreibt die Abgabe von kleinen Harntröpfen bei starker körperlicher Belastung, wie sie zum Beispiel beim Heben, Husten, Lachen, Niesen oder bei sportlichen Aktivitäten entstehen.
  • 2Mittlere Blasenschwäche bezeichnet den Abgang von Urin, der weder situationsabhängig noch regelmäßig ist.
  • 3Mittlere bis schwere Blasenschwäche liegt dann vor, wenn der Drang auf Toilette zu gehen, nicht mehr kontrolliert werden kann.
  • 4Eine schwere Blasenschwäche zeichnet sich dadurch aus, dass eine Entleerung der Blase jederzeit stattfinden kann. Oft merken die Betroffenen nicht einmal, dass sie auf Toilette gehen müssen.

Behandlungs- und Therapieformen

Nachdem die Diagnose erstellt wurde, kann der Behandlungsplan mehrere Punkte beinhalten. Bei älteren Regeln sind das zumeist eine Verhaltenstherapie, Medikamente, medizinische Hilfsmittel und manchmal auch chirurgische Eingriffe. Bei der Mehrzahl der Behandelten besteht eine 100 prozentige Chance auf Besserung des Zustandes. Den größten Teil der Behandlung machen nichtchirurgische Therapien aus.

Verhaltenstherapie

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Als erstes wird immer eine Verhaltenstherapie angeregt. Dadurch kann Inkontinenzpatienten zumeist schon geholfen werden. Teil der Therapie können ein Blasentraining, ein Zeitplan für das Urinieren, Übungen zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur und ein strikter Ess- und Trinkplan sein. Der Vorteil einer Verhaltenstherapie ist, dass dadurch keine unangenehmen Nebenwirkungen entstehen und sich je nach Anstrengung, die der Patient vornimmt, Schritt für Schritt eine Verbesserung einstellt. Ein Blasentraining funktioniert zum Beispiel nach dem Prinzip, in kleinen Schritten die Zeit zwischen den Toilettenbesuch auszudehnen. Ebenso kann der Betroffene nach dem Wasserlassen einige Minuten auf der Toilette warten, um anschließend nochmals zu urinieren und so die Blase vollständig zu entleeren. Geplante Toilettengänge können vor allem Patienten mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder neurologischen Fehlfunktionen helfen.

Dazu ist aber zumeist eine betreuende Person notwendig, die diesen Zeitplan überwacht. Übungen zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur helfen, die Muskulatur, die beim Wasserlassen wichtig ist, zu stärken. Diese Übungen sollten mehrmals am Tag und bis ans Lebensende ausgeführt werden, da ansonsten eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Inkontinenz wieder auftritt. Der Therapieansatz kann etwas irritierend sein, da der Physiotherapeut zuerst die korrekte Wirkungsweise der Muskulatur überprüfen muss. Dazu wird in der Regel ein Finger in den Anus oder die Vagina eingeführt, um den Druck zu überprüfen. Eine andere Methode der Überprüfung erfolgt durch Sonden, die am Körper angebracht werden. Mit diesen erfolgt ebenfalls eine Messung des Drucks. Gleichzeitig kann so auch überprüft werden, ob der Patient die Übungen korrekt ausführt. Medikamente werden häufig in Verbindung mit Verhaltenstherapien angewandt. Dazu sollte der Arzt als erstes Überprüfen, ob vielleicht eines der bereits verschriebenen Medikamente gegen andere Krankheiten eine Inkontinenz hervorruft oder provoziert. Setzen Sie diese Medikamente jedoch nicht eigenmächtig ab, sondern beraten Sie sich mit Ihrem Arzt.

Anticholinergika und krampflindernde Medikamente

Medikamente dieser Gruppe helfen vor allem bei der Drang-Inkontinenz. Die häufigste Nebenwirkung ist ein trockener Mund. Weitere, aber eher seltene Nebenwirkungen können eine verschwommene Sicht, Verstopfungen oder Verwirrtheit sein.

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Antibiotika

Wird die Inkontinenz durch eine bakterielle Infektion der Harnblase oder der Harnwege hervorgerufen, kann dies oft mit Antibiotika behandelt werden.

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Hormonbehandlung

Eine Hormonbehandlung wird vor allem Frauen mit Inkontinenz bedingt durch die Menopause empfohlen. Östrogen kann in Form von Cremes, Zäpfchen, Pflastern oder einem Ring zugeführt werden. Neben der medikamentösen Behandlung gibt es auch noch mechanische Hilfsmittel, die sie Symptome und Folgend er Inkontinenz lindern können.

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Harnröhren-Einsätze

Diesen tamponartigen Einsätze werden vor allem von Frauen mit einer leichten Blasenschwäche bei sportlichen Aktivitäten genutzt. Beim Gang auf die Toilette werden sie einfach entfernt. Sie bergen jedoch das Risiko von Harnwegsinfektionen bei übermäßigem Gebrauch.

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Pessare

Pessare sollen die Stabilität der Harnblase erhöhen. Sie werden von einem Arzt eingesetzt und müssen spätestens alle drei Monate gereinigt und überprüft werden.

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Operationen

Helfen alle medikamentösen Behandlungen oder mechanischen Hilfsmittel nicht, kann abschließend auch eine Operation in Betracht gezogen werden. Es existieren zurzeit über 150 verschiedene Operationsmethoden.

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Leistungen der Krankenkasse

Um ein qualitativ hochwertiges Leben trotz Inkontinenz führen zu können, können Sie und Ihre Angehörigen auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen. So existieren zum Beispiel saugstarke Einlagen, die abgegebenen Urin sehr gut aufsaugen und auch eine Geruchsbildung verhindern. Von den Krankenkassen werden diese Hilfsmittel nur unter bestimmten Umständen gezahlt. Dazu muss eines der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Verwendung des Hilfsmittels ermöglicht eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  • Das Hilfsmittel hilft dabei, Folge- und Funktionsschäden vorzubeugen (zum Beispiel demenzbedingte Inkontinenz oder Hautschäden).
  • Das Hilfsmittel ist Bestandteil einer Therapie (zum Beispiel Dekubitus).

Die Hilfsmittel müssen außerdem durch einen Arzt verordnet werden. Zudem wird von der Krankenkasse nur das Produkt von dem Hersteller erstattet, der einen entsprechenden Vertrag hat. Der GKV-Spitzenverband stellt dafür eine Liste zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird. Dort finden sich neben Inkontinenzhosen und Urinauffangbeuteln auch Geräte für das Beckenbodentraining oder Elektrostimulationsgeräte.

Kosten: Wie hoch ist die Zuzahlung

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Bei Hilfsmitteln müssen die Betroffenen in der Regel einen Zuzahlungsbeitrag leisten. Diese betragen in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent des Preises, aber höchstens zehn Euro im Monat. Möchten Sie Hilfsmittel eines bei Ihrer Krankenkasse nicht gelisteten Herstellers in Anspruch nehmen, müssen Sie den Differenzbetrag zwischen dem Festbetrag (maximaler, bundesweit geltender Betrag, der von der Krankenkasse übernommen wird) und den anfallenden Kosten tragen. Inkontinenz sollte kein Tabu-Thema sein. Beraten Sie sich also am besten mit einem Arzt, wenn Sie oder Ihre Angehörigen von dieser Krankheit betroffen sind. Gemeinsam werden Sie den besten Therapieansatz finden und in vielen Fällen ist eine signifikante Besserung möglich. Ihr Arzt berät Sie auch, ob und welche Hilfsmittel für Sie infrage kommen. Dafür wird ein spezielles Rezept ausgestellt, dass neben der umfassenden Diagnose auch die genaue Bezeichnung des Produktes und die Menge enthält.

Worauf Sie bei der Verordnung von Hilfsmittel bei Inkontinenz achten müssen

Ist das Thema an sich schon peinlich für viele Betroffene, scheint es, dass an bestimmten Stellen gerade darauf gebaut wird. Inkontinenz ist eine Krankheit, die für viele lästig ist. Haben Sie oder Ihre Angehörigen sich endlich einem Arzt anvertraut und die notwendigen Untersuchungen absolviert, springen oft die Krankenkassen ein, um bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Netzhöschen, Einlagen oder Windeln zu helfen. Jedoch wird hier nicht immer fair gespielt. Krankenkassen, Anbieter und Zulieferer schieben sich gegenseitig den „Schwarzen Peter“ zu. Leidtragender ist der Betroffene, dem scheinbar nur die Wahl zwischen minderwertigen Hilfsmitteln oder eine Zuzahlung für hochwertiges Material bleibt.

Das steht Ihnen zu – Gesetzliche Grundlage

Eigentlich dürfte die Versorgung mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz kein Problem sein. Im § 33 des Sozialgesetzbuches V steht, dass Versicherte Anspruch auf Versorgung haben, wenn dies einen Erfolg der Krankenbehandlung sichert, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder dadurch eine Behinderung ausgeglichen wird. Konkreter wird es dann im Hilfsmittelverzeichnis. Dort ist zu lesen, dass Kosten für Inkontinenzhilfen von der Krankenkasse übernommen werden müssen, wenn eine Harn- oder Stuhlinkontinenz vorliegt, die den Einsatz von Hilfsmitteln indiziert, es im Einzelfall erforderlich ist oder mit dessen Hilfe Grundbedürfnisse des Lebens erfüllt werden können. Als Richtwert werden 100 Milliliter Flüssigkeitsverlust in vier Stunden angegeben. Die Pflegekasse kann dann zur Kostenerstattung herangezogen werden, wenn zum Beispiel eine Bettlägerigkeit vorliegt oder Hilfsmittel die Pflege erleichtern. Im Sozialgesetzbuch V § 33 Absatz 8 ist geregelt, dass die Zuzahlung 10 Prozent und höchstens 10 Euro im Monat betragen darf. Sollten Vorlagen oder Windeln also zum Beispiel monatlich 53 Euro kosten, müssen die 5,30 Euro als Zuzahlung erbringen. Bei einem monatlichen Betrag von über 100 Euro zahlen Sie höchstens 10 Euro.


Wie viel bekomme ich wirklich? – Qualität und Quantität

Seit 2007 werden von den gesetzlichen Krankenkassen Verträge über Hilfsmittel mit sogenannten Leistungserbringern abgeschlossen. Das kann über eine Ausschreibung erfolgen, durch eine Vereinbarung oder Verhandlungsverträge. Leistungserbringer können Hersteller von Hilfsmitteln, Sanitätshäuser oder Apotheken sein. Und genau hier liegt nun das Problem. Denn die Krankenkassen versuchen, so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten. Gerade bei Ausschreibungen, die immer gebräuchlicher werden, wird der Zuschlag zumeist dem Leistungserbringer gegeben, der das günstigste Angebot unterbreitet. Das Angebot bezieht sich auf alle Schweregrade der Inkontinenz, ist also eine sogenannte Mischkalkulation. Die von der Krankenkasse gezahlten Pauschalen werden pro Patient gezahlt. Bei Personen mit einer mittleren Inkontinenz mögen diese monatlichen Pauschalen von 16 bis 35 Euro mehr als auseichend sein. Bei Personen mit einer schweren Inkontinenz dürften Beträge von 16 Euro im Monat aber bei Weitem nicht ausreichen. Um nicht im Negativbereich der Kalkulation zu landen, sparen die Zulieferer oft an der Qualität. Ein weiteres Manko ist die Menge der zur Verfügung gestellten Einlagen oder Windeln. Die Empfehlung des Medizinischen Dienstes sind 120 bis 150 Windeln monatlich, das entspricht vier bis fünf Windeln am Tag. Dabei handelt es sich aber nur um einen statistischen Mittelwert und heißt nicht, dass besonders schwere Fälle von Inkontinenz nicht auch einen größeren Bedarf haben könnten. Durch das im Sozialgesetzbuch in § 70 Abs.1 geregelte Sachleistungsprinzip sind die gesetzliche Krankenkasse und deren Leistungserbringer zu einer Versorgung mit Hilfsmitteln verpflichtet, die das Handicap bestmöglich ausgleichen. Das heißt, die Hilfsmittel müssen dem Patienten ohne wirtschaftliche Aufzahlung oder einen Qualitätszuschlag zur Verfügung gestellt werden.


Wieso muss ich zuzahlen? – Was ist ein Qualitätszuschlag?

Der Qualitätszuschlag oder die wirtschaftliche Aufzahlung hat nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung gemein. Beide Begriffe werden gerne vom Leistungserbringer vermischt und viele Kranke wissen gar nicht, dass sie nicht zu einer Aufzahlung verpflichtet sind. Ob Sie wirklich zu einem Qualitätszuschlag verpflichtet sind, hängt vor allem vom Vertrag Ihrer Krankenkasse mit dem Zulieferer ab. Lassen Sie sich also nicht dazu drängen, eine Sondervereinbarung mit dem Zulieferer zu unterschreiben, auch wenn dieser Ihnen sagt, dass dies gesetzlich so vorgeschrieben wäre. Sollte Ihr Zulieferer Ihnen zur Unterschrift unterbreiten, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vertrag rechtens ist. Sollten Sie eine sogenannte Patientenerklärung oder den Wunsch auf höherwertige Versorgung unterschreiben, öffnen Sie damit Tür und Tor für etwaige Mehrkosten, die sich der Zulieferer ausdenkt. Sollten Sie aus sozialen, beruflichen oder medizinischen Gründen Produkte mit ganz bestimmten Eigenschaften benötigen, sind diese in der Regel im Vertrag der Kasse mit dem Zulieferer abgedeckt. Mehrkosten fallen nur an, wenn Sie ausdrückliche auf ein anderes Produkt bestehen, als das, was Ihnen vom Arzt verschrieben wurde (SGB V § 33 Abs. 1). Wollen Sie zum Beispiel mehr Komfort und entscheiden sich für ein saugstärkeres Produkt, teilen Sie dies schriftlich Ihrer Krankenkasse und dem Leistungserbringer mit. Erst danach darf der Leistungserbringer Ihnen die anfallenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Ähnlich verhält es sich mit Lieferkosten. Durch die niedrigen Preiszusagen müssen die Leistungserbringer genau kalkulieren. So wird zum Beispiel versucht, Portokosten durch eine Jahreslieferung, statt einer monatlichen Lieferung, zu sparen. Aber wer hat schon Platz für einen Jahresbedarf an Windeln oder Einlagen?


Was muss aufs Rezept?

Welches Produkt Sie erhalten, hängt maßgeblich davon ab, was Ihr Arzt auf Ihrem Rezept oder dem Rezept Ihrer Angehörigen vermerkt. Als Faustregel gilt hier, je detaillierter das Rezept ausgestellt ist, umso geringer ist das Risiko, dass Sie minderwertige Produkte erhalten. Das Rezept für die Hilfsmittel unterscheidet sich von einem normalen Rezept. Hier müssen folgende Punkte aufgeführt sein:

  • Auf dem Rezept befindet sich ein entsprechendes Feld für Hilfsmittel. Dieses muss angekreuzt sein.
  • Die siebenstellige Hilfsmittelnummer muss angegeben sein.
  • Saugstärke, Stückzahl und Größe müssen angegeben werden.
  • Es muss ein Verordnungszeitraum (meist der Monatsbedarf) angegeben werden.
  • Ein entsprechender Verordnungsgrund muss aufgeführt werden.

Wenn Ihr Arzt lediglich auf das Rezept schreibt, dass Sie Windeln der Größe 2 benötigen, kann der Leistungserbringer jegliches Produkt wählen, das diesen Aufdruck enthält. Und da gibt es wahrlich Unterschiede in der Qualität. Sollte der Leistungserbringer zum Beispiel anführen, dass ein bestimmtes Produkt einer Marke nicht mehr hergestellt wird, sollten Sie sich dies schriftlich geben lassen und direkt beim Hersteller oder Ihrer Krankenkasse nachfragen. Sind Sie mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen (Einschreiben mit Rückschein). Versuchen Sie so genau wie möglich zu argumentieren, wieso das Produkt nicht Ihren Bedürfnissen entspricht. Führen Sie dazu unter Umständen die oben genannten Argumente an.

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