Barrierefreies Wohnen
Hilfestellungen und Fördermöglichkeiten
Barrierefreiheit ermöglicht Senioren, noch lange im eigenen Zuhause zu leben
Das Thema Barrierefreiheit wird im gesellschaftlichen Diskurs immer öfter aufgegriffen. Kein Wunder: Der demografische Trend geht dahin, dass immer mehr alte Menschen
inmitten der Gesellschaft leben. Doch das Leben ist für alte Menschen nicht immer leicht: Wenn der Körper nicht mehr so agil ist wie in der Jugend, wird es schwieriger,
seinen Alltag ohne Hilfe zu bewältigen.
Je nachdem, welche baulichen Eigenschaften die Wohnung oder das Haus der Betroffenen aufweist, wird es für viele Senioren sogar schwierig, sich sicher und völlig selbständig im eigenen Zuhause zu bewegen. Doch in zahlreichen Fällen helfen oft schon einige bauliche Veränderungen in der Wohnung, beziehungsweise im Haus. Die Barrieren, also in erster Linie Höhenunterschiede und Bodenschwellen in der Wohnung, im Haus und auf dem Weg zum Haus können so umgebaut werden, dass der Betroffene sich in der gewohnten Umgebung wieder ohne größere Schwierigkeiten ganz frei bewegen kann.
Wenn die Wohnung nicht perfekt an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist, meinen die Begriffe Barriere und Barrierefreiheit in einigen Definitionen wesentlich mehr als das Nichtvorhandensein von Bodenschwellen!
So kann etwa ein Geschirrregal in Kopfhöhe für einen Senioren, der die Arme nur noch bis auf Schulterhöhe heben kann, eine Barriere darstellen – ohne Hilfe wird er die Tassen und Teller auf dem Regal nicht erreichen. Er ist in seinem selbst gestalteten Alltagsleben in der eigenen Wohnung eingeschränkt. Ist dem Senior nicht nur der Zugriff auf ein einzelnes Küchenregal, sondern auf viele Regale und Schränke in der Wohnung, sowie der Gang in bestimmte Räume verwehrt – etwa weil Stufen sie unerreichbar machen–, wird die Situation kritisch.
Checkliste: Ist die Wohnung altersgerecht?
- Ist die Wohnung ohne Stufen oder Schwellen zugänglich?
- Beträgt die Türbreite mindestens 80-90cm, geeignet für einen Rollator?
- Kann eine ebenerdige Dusche nachgerüstet werden?
- Sind die Teppiche rutschfest?
- Ist der Toilettensitz hoch genug?
Versierte Handwerker können die Räumlichkeiten altersgerecht umbauen, indem sie etwa einzelne Stufen in der Wohnung durch eine kleine Rampe ergänzen, eine Dusche mit einer Sitzmöglichkeit ins Badezimmer einbauen, einen Treppenlift installieren oder Regale in der Küche auf einer rückenfreundlichen Höhe einbauen.
Umbau finanzieren: Zuschüsse und Förderungen
Jeder Umbau und jede Ergänzung mit speziellen Geräten und besonderem Equipment kostet Geld. Viele Familien sind finanziell gar nicht stark genug aufgestellt, um für die notwendigen Umbaumaßnahmen allein aufzukommen. Die gute Nachricht: Es existieren verschiedene Möglichkeiten, die Mittel für einen Umbau aufzustocken. Hilfe bekommen Betroffene und ihre Angehörigen beispielsweise bei den Pflegekassen, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und teilweise auch bei den einzelnen Bundesländern.
Für wen ein Pflegegrad eingetragen ist, der kann bei seiner Pflegekasse eine Förderung für den Umbau seiner Wohnräume zu einem barrierefreien
Zuhause beantragen. Der Höchstsatz eines solchen Zuschusses beträgt seit Januar 2015 4.400 Euro.
Die Pflegekassen unterstützen Betroffene im Falle einer anerkannten
Pflegebedürftigkeit bis zu drei Mal mit der Förderung.
Wichtig zu wissen ist, dass sie beantragt werden muss, bevor die Arbeiten beginnen. Damit ein Antrag auf die Förderung durch die Pflegekasse erfolgreich ist,
sollte man sein bauliches Vorhaben in aller Ruhe auf Herz und Nieren prüfen. Denn nur wenn dieses eine Reihe von Bedingungen erfüllt, wird der
Zuschuss durch die Kasse gewährt.
- Grundvoraussetzung ist, dass die Umbaumaßnahmen häusliche Pflege ermöglichen und in besonderem Maße erleichtern.
- Damit verknüpft ist die Bedingung, dass die Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Zuhause die Lebensqualität des Betroffenen erheblich verbessern sollen. Sie sollen ihm ein großes Maß an Selbständigkeit zurückgeben. Denn obwohl Menschen, für die ein Pflegegrad anerkannt ist, zweifelsohne hilfsbedürftig sind, soll es ihnen möglich sein, so frei und selbstbestimmt wie nur irgend realisierbar zu leben.
- Das betreffende Wohnobjekt soll den Mittelpunkt des Lebens des Senioren darstellen, also als Erstwohnsitz eingetragen sein.
Das Pflegeversicherungsgesetz, § 40 Abs. 4, regelt, welche Maßnahmen bezuschussbar sind. Dazu zählen Maßnahmen, die wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz erfordern.
Treppenlifte und Rampen fallen beispielsweise hierunter. Auch das Umbauen oder das Einbauen von bestimmtem Mobiliar wird dazugezählt, wenn es dem behindertengerechten Wohnen dienlich ist. Beispiele hierfür sind rollstuhlgerechte Küchentische, extrabreite Türen und Duschkabinen ohne Schwelle.
Den Zuschuss der Pflegekasse erhält man in der Regel zum Bestreiten der Materialkosten. Aber auch bestimmtes Equipment, das die alltägliche Pflege im dem Zuhause erst ermöglicht beziehungsweise deutlich erleichtert, kann finanziert werden. Duschsitze sind ein gutes Beispiel hierfür. Zusätzlich zu beachten ist bei der Förderung durch die Pflegekasse, dass die Pflegekassen den Höchstbetrag der Bezuschussung nur einmal auf den Erstantrag gewähren, auch wenn mehrere Pflegebedürftige in der Wohneinheit leben.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet nicht das einzige, aber das größte Programm zur Förderung von altersgerechtem Umbau oder des Immobilienkaufs vor dem Hintergrund des barrierefreien Lebens im Alltag. Es trägt den Namen „Altersgerecht umbauen“ und existiert in seiner derzeitigen Form seit dem Jahr 2012.
Wer glaubwürdig darlegen kann, dass er einen entsprechenden Umbau oder Kauf plant, der bekommt bei der KfW ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro – bei einem Zinssatz von gerade einmal einem Prozent. Im Jahr 2012 wurde im Rahmen dieses Programms der Umbau, beziehungsweise Kauf, von mehr als 12.500 Wohnungen und Häusern unterstützt. Es flossen Gelder in Höhe von über 200 Millionen Euro.
Wer sich für eine Förderung durch die KfW interessiert, sollte allerdings bedenken, dass die rückzahlungsfreien Zuschüsse, von denen in der Vergangenheit profitiert werden konnte, inzwischen nicht mehr gezahlt werden. Seit 2012 sind diese Zuschüsse Geschichte. Dafür lassen sich über das neue Programm auch Anbauten finanzieren. Doch egal ob Um- oder Anbau: Bei der Wahl der beauftragten Handwerksbetriebe redet die KfW indirekt ein Wörtchen mit. Denn die Förderung erhält nur, wer entsprechend zertifizierte Betriebe mit den nötigen Arbeiten beauftragt. Zusätzlich müssen die vorgenommenen Änderungen einer ganzen Reihe von Standards genügen. Das wohl wichtigste Stichwort in diesem Zusammenhang ist „Sicherheit“. Sind die Neuerungen in der Wohnung oder im Haus anhand vorgegebener Kriterien als sicher einzustufen, steht einer Förderung nichts im Wege.

Es empfiehlt sich, die Meinung eines Sachverständigen einzuholen, der das betreffende Wohnobjekt selbst unter die Lupe nimmt. Wem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) ein Pflegegrad zuerkannt wurde, der kann sich auch bei seiner Pflegekasse rund ums barrierefreie Umbauen informieren. Die Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, zu diesem Thema Auskunft zu geben.
Erste Anlaufpunkte bei der Suche nach entsprechenden Experten sind bei einer schnellen Internetrecherche zu finden. Verschiedene Anbieter listen nicht nur sogenannte Wohnraumberater, sondern auch zertifizierte Handwerksbetriebe mit ihren Kontaktdaten. Den Gutachtenservice können Interessierte aber auch direkt bei Baugutachtern mit entsprechender Expertise anfragen. Persönliche Empfehlungen für bestimmte Fachleute erhält man, mit etwas Glück, bei einer lokalen Sozialstation oder einem Pflegestützpunkt.
Gutachten durch die Mitarbeiter solcher Einrichtungen sind für das Vorhaben einer Querfinanzierung durch Förderung in der Regel leider nicht sehr hilfreich. Denn Sozialstationen und Pflegestützpunkte beurteilen nach anderen Kriterien, ob eine Wohneinheit altersgerecht gestaltet ist. Sie schauen in erster Linie nach sozialen Aspekten, nicht nach baulichen. Allerdings ist es gut möglich, dass Fachkräfte aus solchen Einrichtungen einen wertvollen Tipp geben können, wo Betroffene und Angehörige Unterstützung beim Ausfüllen der KfW-Formulare erhalten können. Oder sie bieten ihre Hilfe sogar selbst an: – in diesem Fall kann ihr Hilfsangebot bedenkenlos angenommen werden.
Übrigens: Auch ein Blick auf die aktuellen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer kann Umbau- oder Kaufwillige auf gute Ideen zur Finanzierung bringen. Denn einige Bundesländer, darunter Hamburg und Brandenburg, fördern Maßnahmen zur Ermöglichung altersgerechten und damit barrierefreien Wohnens ebenfalls.
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