Ambulanter Pflegedienst

Sie möchten in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben, benötigen aber Unterstützung bei Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens? Dann könnte diese Wohnform das Richtige für Sie sein. Bei der ambulanten Pflege werden Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste oder Angehörige vor Ort - also in Ihrem Haushalt - erbracht. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit kann jedoch ein Umzug in ein Seniorenheim erforderlich sein. Überlegen Sie, welche Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen Sie benötigen. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Pflegebedarf, Ihre persönliche Situation und Ihre Vorstellungen.
Leistungskatalog
Der Leistungskatalog ambulanter Pflegedienste umfasst folgende Leistungskomplexe:
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Behandlungspflege
- Verhinderungspflege
Kosten
Die Kosten variieren je nach Pflegebedürftigkeit. Die Preise für jede einzelne Leistung aus den oben genannten Leistungskomplexen sind jedoch vertraglich festgeschrieben.
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Leistungen aus der Pflegeversicherung, die bei Pflegeeinsätzen ambulanter Pflegedienste bezahlt werden, werden Pflegesachleistungen genannt. Hier bezahlt die Pflegekasse monatlich:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
bis zu 689 € | bis zu 1.298 € | bis zu 1.612 € | bis zu 1.995 € |
Bei privater Pflege z. B. durch Angehörige oder Nachbarn, spricht man von Pflegegeld. Die monatlichen Pauschalen beim Pflegegeld betragen:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Anmerkung
Die Pflegeversicherung stellt auch bei der häuslichen Pflege keine Vollfinanzierung sicher. Leistungen der ambulanten Pflege werden nur bis zu Höchstgrenzen finanziert. Leistungen darüber hinaus können in Anspruch genommen werden, sind allerdings privat zu bezahlen.