Altenheime, Pflegeheime und betreutes in Thüringen
Top bewertete Pflegeheime, Altenheime und betreutes Wohnen in Thüringen

Pro Seniore Residenz Sömmerda

K u.S Seniorenresidenz Sondershausen

Senioren-Wohnpark Stützerbach

Seniorenresidenz

Seniorenpflegeheim Martin-Luther-Haus
Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde das Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Somit wurde das bundesweit geltende Heimgesetz nach und nach von Landesheimgesetzen abgelöst. Diese unterscheiden sich zum Teil gravierend voneinander, vor allem, was den Einschluss bestimmter Einrichtungen und Wohnformen betrifft.
Über unseren Ortsindex finden Sie Pflegeangebote in Ihrer Wunschregion und sehen zugleich, welches Landesheimgesetz dort gilt.
- Bad Berka
- Bad Blankenburg
- Bad Colberg-Heldburg
- Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
- Bad Klosterlausnitz
- Bad Köstritz
- Bad Langensalza
- Bad Liebenstein
- Bad Lobenstein
- Bad Salzungen
- Bad Tennstedt
- Bendeleben
- Berka/Werra
- Birkenfelde
- Blankenhain
- Bleicherode
- Breitungen/Werra
- Bürgel
- Buttstädt
- Gebesee
- Gehren
- Geisa
- Georgenthal/Thür. Wald
- Gera
- Geraberg
- Görkwitz
- Gößnitz
- Gotha
- Gräfenroda
- Gräfenthal
- Gräfinau Angstedt
- Greiz
- Greußen
- Großvargula
- Neuhaus am Rennweg
- Neumühle
- Neustadt
- Neustadt an der Orla
- Niederorschel
- Niedersachswerfen
- Niedertrebra
- Nobitz
- Nordhausen
- Saalburg
- Saalfeld/Saale
- Schleiz
- Schleusingen
- Schlotheim
- Schmalkalden
- Schmölln
- Schönbrunn
- Schwarzburg
- Schweina
- Schwickershausen
- Sömmerda
- Sondershausen
- Sonneberg
- Stadtilm
- Stadtroda
- Steinbach-Hallenberg
- Stützerbach
- Suhl
In Thüringen gilt seit Juni 2014 das Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe. Dieses Gesetz bezieht sich auf stationäre Einrichtungen, in denen älteren Menschen sowie behinderten und pflegebedürftigen volljährigen Menschen entgeltlich Wohnraum überlassen wird und ihnen Pflege- und Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden. In eingeschränktem Ausmaß gilt das Gesetz auch für ambulant betreute Wohnformen, die nicht selbst organisiert sind. Selbstbestimmte Wohnformen wie betreutes Wohnen, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Hospize sind von diesem Gesetz ausgenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die selbstständige Lebensführung älterer sowie behinderter Menschen zu stärken und zu fördern, das Beratungs- und Informationsangebot zu verbessern, sowie allen Betroffenen mehr Mitspracherecht und Beschwerdemöglichkeiten