Altenheim / Pflegeheim

Unter Pflegeheimen werden hier alle Arten von Einrichtungen mit vollstationärer Pflege zusammengefasst. Häufig wird die Entscheidung, professionelle Hilfe anzunehmen, so lange wie möglich hinausgeschoben. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist dann oft die einzige Möglichkeit. Pflegeheime haben jedoch viele Vorteile. Insbesondere entbinden sie pflegende Angehörige von den teilweise geistig und körperlich sehr anstrengenden Pflegetätigkeiten. Dadurch entsteht wieder mehr Freiraum für die wichtigste Art der Pflege: die persönliche Zuwendung. Auch die sozialen Komponenten vollstationärer Einrichtungen sollten nicht unterschätzt werden: Senioren werden verstärkt dazu animiert, Kontakte innerhalb der Einrichtung aufzubauen und zu pflegen.
Weitere gängige Bezeichnungen:
- Krankenheim
- Altenpflegeheim
- Seniorenzentrum
- Seniorenresidenz
Merkmale
- umfassende, vollstationäre Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Senioren rund um die Uhr in der Pflegeeinrichtung
- einheitliche Regelung der im Heimentgelt enthaltenen Leistungen (siehe "Kosten")
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern; Mehrbettzimmer sind mittlerweile eher die Ausnahme
- in modernen Häusern sind die Zimmer mit eigener Dusche/WC ausgestattet
- unterliegt dem Heimgesetz und den zum Heimgesetz erlassenen Rechtsverordnungen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
- Die Leistungen von stationären Einrichtungen sind in Deutschland relativ klar und einheitlich geregelt. Die Regelungen des Heimgesetzes umfassen:
- Mindestbestimmungen für die Vertragsgestaltung
- Vorgaben für die Beschreibung der Leistungen, ihrer Qualität und der Preise
- Mindeststandards für die bauliche Beschaffenheit und Ausstattung der Heime
- Mitwirkungsrechte der Bewohner
Kosten
Im Gegensatz zu den Leistungen können die Kosten in verschiedenen Einrichtungen sehr unterschiedlich sein. Die Preise liegen zwischen 1.850 und 4.500 € pro Monat.
Die Höhe des Heimentgeltes ist abhängig von:
- Pflegegrad
- Zimmertyp (Einzel - oder Doppelzimmer)
- Tagessatz der Einrichtung (Entgelt pro Tag)
Da die Heimträger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben selbständig sind (§ 2 Abs. 2 HeimG), können sie die Preise grundsätzlich frei gestalten. Es gibt daher keine Einheitspreise für gleiche Leistungen. Im Heimentgelt sind enthalten: Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
Finanzierung
Leistungen der Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1 bis 5 bei stationärer Versorgung:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
bis zu 125 € | bis zu 770 € | bis zu 1.262 € | bis zu 1.775 € | bis zu 2.005 € |
Private Zuzahlung
Die Differenz zwischen Heimentgelt und Leistungen aus der Pflegeversicherung ist privat zu zahlen und wird als Eigenanteil bezeichnet.