Wohnen mit Service
Wohnen mit Service - Wohnanlagen für Senioren. Die Wohnform "Wohnen mit Service" eignet sich besonders für Senioren, die sich einen Großteil ihrer Eigenständigkeit bewahrt haben. Sie vereint ein eigenes Appartment mit Service- und Betreuungsleistungen. Die Angebote sind sehr unterschiedlich in der Leistungs- und Preisgestaltung, da es für diese Wohnform keine gesetzlichen Regelungen gibt. Wichtig ist neben der Ausstattung und kostenpflichtigen Zusatzangeboten, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder Krankheit genau zu prüfen.
weitere gängige Bezeichnungen:
- Betreutes Wohnen
- Wohnen in einer Seniorenresidenz
Merkmale
- selbständige Lebens- und Haushaltsführung soll so lange wie möglich gewährleistet bleiben
- die Anlage bietet abgeschlossene Wohnungen/Appartments inkl. Küche und Bad in unterschiedlichen Größen (überwiegend 1-4 Zimmer)
- überwiegend seniorengerechte Ausstattung sog. "Barrierefreiheit" und Notruf
- Wohnpreis setzt sich aus Mietpreis und Servicepauschale zusammen
- Mahlzeiten sind nur teilweise in der Servicepauschale enthalten
- mit sehr unterschiedlichem Veranstaltungs- und Kulturangebot
- einige Anlagen insbesondere in der mittleren und gehobenen Preisklasse verfügen über Schwimmbad, Sauna, Café, Restaurant und Gästezimmer
- Serviceleistungen (Hauswirtschaftliche Hilfe und Pflegeleistungen) können abgerufen werden
- Pflegeleistungen werden überwiegend durch hausinterne Pflegedienste erbracht
- je nach Grad der Pflegebedürftigkeit kann ein Umzug ins Pflegeheim erforderlich sein
- einige Anlagen bieten eine angeschlossene vollstationäre Pflege
Sind Mieter vertraglich verpflichtet, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen, unterliegen auch Wohnanlagen für Senioren dem Heimgesetz zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle.
Kosten
Preisklassen je nach Größe des Appartements, der Ausstattungund der Lage:
| Preisklasse | untere | mittlere | obere |
| Kosten | 700 - 1.200 € | 1.200 - 2.000 € | ab 2.000 € |
Finanzierung
Privat, Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung.
Anmerkung
Die Pflegeversicherung ist eine Grundsicherung, d.h. ihre Leistungen reichen nicht in jedem Fall aus, um den Hilfe- und Pflegebedarf zu decken. Private Zuzahlungen können daher erforderlich sein. Sollten Ihre Mittel dafür zu gering sein und sollten Sie keine Angehörigen haben, die Sie unterstützen können, können Sie einen Antrag auf Beihilfe beim Sozialamt stellen.








