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Pflegestufen

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht.

So gehen Sie vor

Sie oder Ihre Angehörigen stellen schriftlich den Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst (MDK) in Verbindung und vereinbart einen Termin, der nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung des Seniors stattfindet.

Ein Mitarbeiter des MDK - in der Regel ein Arzt oder Pfleger - prüft bei dem Termin, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt.

Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sind dabei an die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" gebunden.

Um schnell eine Vorstellung von der auf Sie zutreffenden Pflegestufe zu bekommen, benutzen Sie bitte unseren Pflegestufenrechner, der sich ebenfalls an der Richtlinie orientiert. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der wichtigsten Kriterien, die diese Richtlinie vorsieht:

Übersicht

Pflegestufe Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall
Gesamte Pflegezeit
tägl. mindestens
90 min 180 min 300 min 430 min
Davon Grundpflege
mindestens
46 min 120 min 240 min 240 min
Davon Nachtpflege
mindestens
- - - 120 min
Weitere
Voraussetzungen
mindestens 2
Verrichtungen
der Grundpflege
Hilfe zu mind. 3
versch. Zeiten
Hilfebedarf
jederzeit (rund-
um-die-Uhr)
alternativ:
Sonderfälle*

* Auch nachts werden regelmäßig 2 Pfleger gleichzeitig benötigt (z. B. Lagerung eines Übergewichtigen)

weitere Infos:

Pflegestufe I


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