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Pflegestufe III

Schwerstpflegebedürftigkeit

Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt ("Rund-um-die-Uhr").

Schwerstpflegebedürftigkeit Stufe III
wörtliche Bezeichnung Schwerpflegebedürftigkeit
gesamte Pflegezeit
tägl. mindestens
300 min
davon Grundpflege
mindestens
240 min
davon Nachtpflege
mindestens
-
weitere
Voraussetzungen
Hilfebedarf jederzeit
(Rund-um-die-Uhr)

Quelle:
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches http://www.mds-ev.org/

Umfang

Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.

weitere Infos:


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