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Wohnraumanpassung erklärt auf Seniorplace.de

Das Wohnumfeld ist für die meisten älteren Menschen der Lebensmittelpunkt. Trotz möglicher Pflegebedürftigkeit möchten sie weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen. Der Aufbau und die Ausstattung vieler Wohnungen stellt den Bewohner mit zunehmenden Alter und eingeschränkter Mobilität vor erhebliche Probleme. Die Folge ist, dass der Mieter zwangsläufig über einen Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nachdenkt. Damit ältere Menschen trotz körperlicher Einschränkungen ein eigenständiges Leben führen können, gibt es die Möglichkeit der so genannten Wohnraumanpassung. In diesem Zusammenhang werden die eigenen vier Wände an den Bedürfnissen des Bewohners angeglichen. In manchen Fällen helfen bereits einfache, zum Teil kostengünstige Veränderungen den Wohnkomfort erheblich steigern. In der Regel sind jedoch größere Umbauten von sanitären Anlagen, Treppen und Stufen notwendig. Die Rede ist vom barrierefreien Wohnen.



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Kosten

Es gibt die Möglichkeit bei der zuständigen Pflegekasse finanzielle Unterstützung für die individuelle Wohnraumanpassung zu beantragen. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag gestellt wird, bevor entsprechende Umbauten vorgenommen werden. So kann es im Fall einer nachträglichen Prüfung nicht zu Unstimmigkeiten über die Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme kommen, in deren Folge die Pflegekassen möglicherweise aufgrund fehlender Beweise die Kosten nicht übernehmen. In der Regel gewähren die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse, wenn der Umbau eine häusliche Pflege erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder den Pflegebedürftigen und die Pflegekraft körperlich entlastet. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, wenn der Mieter dank einer Wohnraumanpassung wieder ein eigenständigeres Leben führen kann.


 

Leistungsumfang

Je Maßnahme können die Pflegekassen bis zu 2.557 Euro gewähren. Darunter fällt jede Veränderung, die zum Zeitpunkt der Bewilligung notwendig ist. Eine einzelne Maßnahme ist beispielsweise der komplette Umbau der sanitären Anlagen. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 2.557 Euro kann zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden, wenn der Pflegebedürftige aufgrund körperlicher Einschränkungen immer stärker auf mobile Hilfsmittel angewiesen ist. Dann müssen in der Wohnung rollstuhlgerechter Umbauten vorgenommen werden.


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