Ruhestand erklärt auf Seniorplace.de
Ruhestand bezeichnet die Phase, die sich einer kontinuierlichen Berufstätigkeit anschließt. Dieser Zustand beginnt derzeit mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die reguläre Altersgrenze wird ab 2012 jährlich um einen Monat verlängert, so dass das Renteneintrittsalter ab 2029 bei 67 Jahren liegt. Der Ruhestand ist der letzte Lebensabschnitt eines Menschen. Mit dem Austritt aus dem aktiven Arbeitsleben erhalten Ruheständler eine Rente oder Pension. In Deutschland existiert die Möglichkeit vor dem regulären Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Der so genannte Vorruhestand geht gleichfalls mit der Zahlung einer bestimmten Rente und Penion einher. Der Eintritt in den Ruhestand wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen meist als persönlich einschneidende Erfahrung empfunden.Rente
Im Rahmen der Rente erhalten die Anspruchsberechtigen ein monatliches Entgelt ohne dafür eine persönlich Gegenleistung zu erbringen. Mit der Rente soll die Versorgung im Alter abgesichert werden. Die Höhe der regelmäßigen Zahlungen verändert sich normalerweise nicht. Die Rente wird in Deutschland von drei Komponenten getragen. Es ist vom 3-Säulen-Modell die Rede. Zum einen werden die Renten durch die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, in die der Rentner während seiner Berufstätigkeit einen gewissen Betrag in Form von Pflichtbeiträgen einzahlt. Zum anderen fließen Gelder der betrieblichen Altersvorsorge in die monatliche Rente. Die dritte Säule betrifft die private Altersvorsorge. In diesem Zusammenhang hat der Anspruchsberechtige eigenverantwortlich Eigenkapital angespart, dass für eine zusätzliche Absicherung des Ruheständlers in der letzten Lebensphase bestimmt ist. Die Höhe der Rente hängt von der Dauer der Einzahlungen in die Rentenkasse ab. Je größer die Zeitspanne, desto höher die Rente. Der genaue Betrag kann erst mit dem Eintritt in den Ruhestand bestimmt werden.Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Sie dient der Absicherung der Versicherten. Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind laut sechsten Sozialgesetzbuch Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, Zahlung von Renten und Zusatzleistungen und Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner. Sie klärt die Versicherten auf und steht ihnen beratend zur Seite. Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf einem Umlageverfahren und wird durch den so genannten Generationenvertrag abgesichert. Der Generationenvertrag betont die Solidarität und Verantwortung gegenüber anderen wie kommenden Generationen. Die sozialversicherungspflichtigen Berufstätigen zahlen in die Rentenversicherung ein. Somit finanzieren sie zum Teil die Renten der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Erwerbslosen. Dadurch haben sie Anspruch auf vergleichbare Leistungen der nachfolgenden Generation, wenn sie selber in den Ruhestand gehen.Weitere Begriffe mit R











