
Pflegeversicherung erklärt auf Seniorplace.de
Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland vor 15 Jahren (1995) eingeführt, um sicherzustellen, dass sich betroffene Personen bei Pflegebedürftigkeit die notwendige Pflege, sei sie stationär oder ambulant, „leisten“ können. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung und der privaten Pflegeversicherung sowie den Pflegezusatzversicherungen. Die Pflegeversicherung ist automatisch an die Krankenversicherung angeschlossen. Wer krankenversichert ist, muss sich gleichzeitig in der Pflegeversicherung versichern. Eine Leistung ist das Pflegegeld, welches je nach Höhe der Pflegestufe an den Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dieser muss mit dem Geld die Kosten für eine ambulante Pflege decken, die in der Regel von Angehörigen übernommen wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung untergliedern sich in verschiedene Gruppen: Präventionsmaßnahmen, Rehabilitation und ambulante und stationäre Pflege. Den Pflegebedürftigen werden im Rahmen der Pflegeversicherung drei verschiedene Pflegestufen zugeteilt, die sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterscheiden. Versicherte in der Pflegestufe I gelten als erheblich pflegebedürftig, der Pflegestufe II als schwer pflegebedürftig und der Pflegestufe III als schwerstpflegebedürftig. Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung, auch als soziale Pflegeversicherung bekannt, ist die so genannte „Fünfte Säule“ der Sozialversicherung. Sie stellt das jüngste Element der Sozialversicherung dar. Die Pflichtversicherung bietet den Betroffenen im Fall von Pflegebedürftigkeit Hilfe in Form von Pflegegeldzahlungen oder Pflegesachleistungen. Zusätzlich können finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Umbauten im Rahmen einer Wohnraumanpassung beantragt werden. Die Art der Unterstützung hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Laut dem elften Sozialgesetzbuch ist die soziale Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort gesetzliche Pflegeversicherung.Private Pflegeversicherung
Ähnlich wie im System der Krankenversicherung, gibt es im Bereich der Pflegeversicherung sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung. Während sich alle gesetzlich krankenversicherten Personen in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern lassen müssen, haben privat Versicherte die Pflicht, sich in einer privaten Pflegeversicherung zu versichern. Mit der privaten Pflegeversicherung in Form der Pflegezusatzversicherung lassen sich die oftmals nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen beziehungsweise erweitern. Es besteht die Möglichkeit, sich für eine Pflegekostenversicherung oder für eine Pflegetagegeldversicherung zu entscheiden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt den Prozentsatz der Pflegekosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, die zum Beispiel bei einer Unterbringung im Pflegeheim von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Die Pflegetagegeldversicherung als private Pflegeversicherung zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Tagessatz. Die tatsächlichen Kosten der Pflege sind hier unerheblich.Weitere Begriffe mit P










