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Pflegeplatz erklärt auf Seniorplace.de

In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Das entspricht dem Wunsch pflegebedürftiger Senioren, ihren Lebensabend so lang es geht, im gewohnten Umfeld zu verbringen. Kann eine häusliche Betreuung durch mobile Pflegedienste aufgrund physischer oder psychischer Beeinträchtigungen nicht in ausreichendem Maß sichergestellt werden, ist eine stationäre Pflege erforderlich. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Pflegeplatz ist die Zuordnung einer Pflegestufe durch die zuständige Pflegekasse. Betroffene und ihre Angehörigen können sich von den Sozialämtern der Kommunen, den Mitarbeitern der Pflegekassen oder einer städtischen Seniorenvertretung bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz unterstützen lassen. Hilfe bieten trägerunabhängige, private Pflegewohnberatungsstellen. Sie informieren die Familien über das Angebot an Pflegeplätzen in der Umgebung und können ein flächendeckendes Netzwerk von Pflegeeinrichtungen vorweisen. Ein kostenloser Service, der Pflegebedürftige auch bei der Prüfung von Heimverträgen unterstützt oder ihnen Checklisten zur Beurteilung der unterschiedlichen Einrichtungen zur Verfügung stellt.



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Kriterien für Pflegeplätze

Die Mindestanforderungen an Heimplätze sind im Heimgesetz definiert. Pflegeeinrichtungen verfügen in der Regel über Ein- und Zweibettzimmer. Der Wohnschlafraum eines Bewohners muss mindestens 12 Quadratmeter umfassen. Bei einem Doppelzimmer erhöht sich die Fläche auf mindestens 18 Quadratmeter. Bei Wohnräumen für mehr als zwei Bewohner ist die Zustimmung der entsprechenden Behörde erforderlich. Zimmer für mehr als vier Pflegebedürftige sind nicht zulässig. Alle Pflegeplätze sind mit einem Waschtisch ausgestattet, der einen Kalt- und Warmwasseranschluss besitzt. Einen Spülabort nutzen jeweils acht Bewohner. Die Pflegeplätze der Bewohner sind unmittelbar von einem Flur erreichbar. In den Pflegeeinrichtungen existieren so genannte Funktions- und Zubehörräume, die den Besonderheiten der Hilfebedürftigkeit angepasst sind. Es gibt spezielle Therapieräume, die Raum für Bewegungsübungen oder Gymnastik bieten. Die Gemeinschafträume dienen der Pflege sozialer Kontakte. Sie sind so zu gestalten, dass auch Bettlägerige an den Veranstaltungen und Zusammenkünften teilnehmen können. In den einzelnen Pflegeabteilungen sind zusätzlich Gemeinschaftsbäder vorhanden, wobei sich bis zu zwanzig Bewohner eine Badewanne und eine Dusche teilen. Die Badewannen müssen an einer Längs- und einer Stirnseite frei zugänglich sein. Vom Wohnraum über die sanitären Anlagen bis hin zu den Gemeinschaftsräumen sind alle Pflegeeinrichtungen barrierefrei zu gestalten.


 

Kosten für Pflegeplätze

Die Kosten für Pflegeplätze deckt zum Teil die gesetzliche Pflegeversicherung ab. Der Pflegebedürftige stellt einen Antrag auf Zuordnung einer Pflegestufe, von der die Höhe der gewährten Leistungen abhängt. Der bewilligte Zuschuss soll Kosten, die durch die pflegerische, medizinische und soziale Betreuung des Bewohners anfallen, begleichen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Betroffene selbst. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um die Heimkosten abzudecken, kann der Bewohner beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.


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