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Pflegebedürftigkeit erklärt auf Seniorplace.de

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in § 14 SGB XI exakt definiert. Bei pflegebedürftigen Menschen handelt es sich um Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten nicht in der Lage sind, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen dauerhaft allein zu bewältigen. Sie sind auf die Hilfe ihrer Angehörigen oder professioneller Pflegekräfte angewiesen. Ursachen für Pflegebedürftigkeit können Krankheiten, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates sein. Allerdings kann Hilfebedürftigkeit auch das Resultat von Funktionsausfällen der innerer Organe oder Sinnesorgane sein. Menschen, deren Leiden auf eine Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems zurückzuführen sind, benötigen ebenfalls Unterstützung. In den meisten Fällen spielt das zunehmende Alter eine entscheidende Rolle.



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Arten des Hilfebedarfs

Sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte unterstützen die Betroffenen bei Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Sie beziehen, soweit möglich, die vorhandenen Fertigkeiten des Pflegebedürftigen in ihre pflegerischen Handlungen ein. Ziel der Pflege ist es, dass der Betreute in ferner Zukunft alle Tätigkeiten selbstständig ausführen kann. Das Pflegepersonal hilft bei der Körperpflege, wie dem Waschen, der Mundhygiene oder dem Rasieren und der Haarpflege. Sie bereiten die Mahlzeiten mundgerecht zu und unterstützen den Betroffenen bei der Nahrungsaufnahme. Da viele ältere Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben die Pflegekräfte beim Aufstehen- und Zu-Bett-Gehen oder dem An- und Auskleiden Hilfestellung. Die hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Senioren zählt ebenso zu ihren Aufgaben. Sie übernehmen kleinere Botengänge, den Einkauf oder den Wohnungsputz.


 

Anerkennung des Pflegebedürftigkeit

Betroffene können bei der zuständigen Pflegekasseeinen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen. Welcher Bedarf an Pflege besteht, prüfen die Gutachter des MDK. Im Rahmen eines Hausbesuchs ermitteln sie, wie viel Zeit pro Tag der Antragsteller bei der Verrichtung regelmäßig wiederkehrender Tätigkeiten benötigt. Dabei wird sowohl die Unterstützung auf dem Gebiet der Grundpflege als auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt. Für jede Handlung gibt der Gesetzgeber bestimmte Zeitfenster vor. So wird das Waschen des kompletten Unterkörpers mit etwa zwölf bis fünfzehn Minuten und die Mundhygiene mit fünf Minuten angerechnet. Für die Begleitung einer stark gehbehinderten Person vom Wohnzimmer in die Küche beispielsweise zum Essen werden sieben Minuten anerkannt. Die Medikamentenvergabe oder das Einsortieren von Tabletten in die entsprechenden Behälter finden keine Berücksichtigung. Auch die Zeit, in der der Antragsteller von einer Therapeutin betreut wird, erkennt der Gesetzgeber nicht an. Allerdings wird der Weg zum Arzt oder zur Physiotherapiepraxis angerechnet. Insgesamt muss der Betroffene mindestens anderthalb Stunden täglich auf die Hilfe Dritter angewiesen sein, um als pflegebedürftig zu gelten. Übernehmen Angehörige die Pflege, ist es ratsam ein Pflegetagebuch zu führen. Das fließt neben dem Hausbesuch in die Beurteilung der Gutachter ein. Ist Pflegebedürftigkeit erwiesen, wird dem Antragsteller eine Pflegestufen zuerkannt. Die Einstufung richtet sich nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit. Die Kriterien sind in § 15 Abs. 3 SGB XI genau geregelt. Bei Pflegestufe I muss der Betroffene mehr als 90 Minuten auf die Unterstützung angewiesen sein, wobei mindestens 45 Minuten für die Grundpflege benötigt werden. Braucht der Antragsteller über 3 Stunden täglich Hilfe, und entfallen davon mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege, wird ihm die Pflegestufe II zuerkannt. Liegt der tägliche Pflegebedarf bei mehr als 5 Stunden, wovon allein mindestens 4 Stunden für die Grundpflege anfallen, erhält der Betroffene die Pflegestufe III. Bei allen Angaben geht der Gesetzgeber davon aus, wie viel Zeit eine ungelernte Pflegekraft für die Pflege des Hilfebedürftigen benötigen.


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