Hotline

gebührenfreie 24h Hotline

Startseite Seniorplace.de

Kosten Pflegeheim erklärt auf Seniorplace.de

Für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlen die Bewohner ein, im Heimvertrag festgeschriebenes, Entgelt. Darüber wird der laufende Betrieb der Pflegeeinrichtungen finanziert und sichergestellt. Die Höhe der Heimkosten ist aufgrund mehrerer Faktoren sehr unterschiedlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Pflegeheim befindet oder welcher Träger die Einrichtung betreibt. Das Heimentgelt setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: den Pflegekosten, den Hotelkosten und den Investitionskosten.



Jetzt suchenJetzt suchen
Jetzt suchen



 

Pflegekostenanteil

Gesetzlich Pflegeversicherte, die in einem Pflegeheim leben und mindestens erheblich pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Pflegekostenübernahme durch die zuständigen Pflegekassen. Die Pflegevergütung umfasst bei stationärer Pflege neben den allgemeinen Pflegeleistungen, sämtliche pflegerischen Tätigkeiten aus dem Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Auch die Kosten für die soziale Betreuung sind abgedeckt. Die Pflegeeinrichtungen rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab, wobei die Höhe der bewilligten Pflegesachleistungen vom Grad der Pflegebedürftigkeit des Bewohners abhängt. Derzeit werden bei Pflegestufe I Kosten in Höhe von 1.023 Euro und bei Pflegestufe II von 1.279 Euro übernommen. Für Hilfebedürftige der Pflegestufe III gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen von 1.510 Euro. Dieser Betrag erhöht sich 2012 auf 1.550 Euro. Auch die Leistungen für so genannte Härtefälle werden dann von derzeit 1.825 auf 1.918 Euro angehoben.


 

Hotelkosten und Investitionskosten

Laut § 82 Abs. 1 SGB XI müssen anfallende Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der stationären Pflege vom Bewohner selbst getragen werden. Hotelkosten umfassen neben der Miete für den Wohnraum inklusive der anfallenden Energiekosten, die Reinigung der Zimmer und die Ernährung. Im Heimentgelt ist ein Investitionskosten-Anteil enthalten. Über die Bestimmung und Verwendung dieser Gelder gibt der § 82 Abs. 2 Nr. 1 sowie Abs. 3 und 4 SGB XI Auskunft. Investitionskosten sind teilweise für die Instand- und Werterhaltung der Gebäude bestimmt. Da die Einrichtungen im Hinblick auf Alter, Zustand und Ausstattung äußerst verschieden sind, gibt es Differenzen zwischen dem Investitionskostenanteil der einzelnen Pflegeheime.


Weitere Begriffe mit K
  Komorbidität
  Kosten Pflegeheim
  Krankenpflege
Begriffe mit:
2 A B C D E F G H I J K M N O P Q R S T V W