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Heimgesetz erklärt auf Seniorplace.de

Das Heimgesetz, das 2001 in Deutschalnd verabschiedet wurde, sieht als seine Hauptaufgabe vor, dass die Bewohner von Pflegeheimen und Altersheimen besonders zu schützen sind. Das Gesetz enthält Vorgaben, Bedingungen und durchzuführende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Pflege von Menschen in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen stehen. Durch das Heimgesetz wurden Mindeststandards festgelegt, die in der Praxis der stationären Pflege eingehalten werden müssen.



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Krankenpflegegesetz

Das Krankenpflegegesetz, korrekt als „Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege“ bezeichnet, regelt in erster Linie die Erlaubnis zur Führung von bestimmten Berufsbezeichnungen. Das Krankenpflegegesetz hat mit dem Heimpflegegesetz nur insoweit zu tun, dass lediglich ausgebildete Personen bestimmte Berufsbezeichnungen wie Gesundheits- und KrankenpflegerIn tragen dürfen. Das Krankenpflegegesetz regelt die Umsetzung des Heimgesetzes in der Praxis.


 

Pflegeversicherungsgesetz

Im Gegensatz zum Heimgesetz regelt das 1994 eingeführte Pflegeversicherungsgesetz alle Belange rund um den Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundpfeiler des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Pflegeversicherung, die als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt wurde. Träger sind die Pflegekassen. Das Gesetz legt fest, dass jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig Mitglied der Pflegversicherung ist.


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