Dauerpflege erklärt auf Seniorplace.de
Unter Dauerpflege wird die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen verstanden, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen permanent auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. In der Regel erfolgt die Pflege rund um die Uhr. Dauerhafte Unterstützung zieht nicht zwangsläufig einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung nach sich. Mittlerweile bieten ebenso ambulante Pflegedienstleister diese Form der Betreuung an. So erfüllt sich der Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben.Häusliche Dauerpflege
Bei der häuslichen Dauerpflege betreut examiniertes Pflegepersonal hilfebedürftige Senioren in ihrer gewohnten Umgebung. Die ambulanten Dienstleister unterstützen die Betroffenen bei der täglichen Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Wenn Angehörige nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen beim Verbandswechsel, der Vergabe von Arzneimitteln oder dem Einsorttieren von Tabletten in Medikamentenschachteln zu helfen, dann übernehmen auf ärztliche Anordnung die Mitarbeiter der Pflegedienste zusätzlich Tätigkeiten der Behandlungspflege. In einigen Fällen umfasst das Betreuungsangebot Hol- und Bringdienste. So können die Senioren trotz Pflegebedürftigkeit an kulturellen oder sozialen Veranstaltungen teilnehmen. Unterstützung erhalten sie in vielen Fällen auch von Zivildienstleistenden, die die Begleitung zum Arzt oder ins Krankenhaus übernehmen. Die anfallenden Pflegesachleistungen rechnen die Pflegedienstleister direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Im Fall der Pflegestufe I erhalten sie derzeit 440, ab 2012 monatlich 450 Euro. Bei der Pflegestufe II liegt der Pauschalbetrag momentan bei 1.040 Euro und erhöht sich ab dem 01. Januar 2012 auf 1.100 Euro. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bekommen die ambulanten Dienstleister 1.510 Euro. Diese Summe wird 2012 auf monatlich 1.550 Euro angehoben. Die von den Pflegekassen gewährten finanziellen Zuschüsse dienen ausschließlich der Absicherung der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Alle darüber hinaus in Anspruch genommen Dienstleistungen muss der Betroffene selber tragen. Deshalb macht es Sinn, sich vor Beginn der ambulanten Betreuung von den ambulanten Pflegediensten umfassend beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang ist ein Kostenvoranschlag zu empfehlen. So bekommt der Betroffene einen Eindruck vom Umfang der Betreuung und der notwendigen Pflegemaßnahmen.Vollstationäre Dauerpflege
Pflegebedürftige, die dauerhaft auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, entscheiden sich nicht selten für den Umzug in eine darauf spezialisierte Pflegeeinrichtung. Diesen Entschluss treffen viele Senioren meist dann, wenn eine optimale Dauerpflege im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Die Betroffenen können in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Wurde den Hilfebedürftigen die Pflegestufe I oder II zugewiesen prüft der Medizinische Dient der Krankenkassen die Notwendigkeit einer Heimunterbringung. Bewertet der MDK die Pflegesituation im Sinne des Antragstellers, gewährt die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Pflegestufe des Betroffenen richtet. Dieser dient dazu, die Kosten für alle Tätigkeiten aus den Bereichen Grund- und Behandlungspflege sowie die Unterbringung im Heim abzudecken. Für Bewohner der Pflegestufe I können die Einrichtungen monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1.023 Euro abrechnen. Bei Pflegestufe II erhalten sie für ihre Dienste einen Betrag von 1.275 Euro. Hilfsbedürftigen Senioren mit Pflegestufe III steht bei Heimunterbringung ein finanzieller Zuschuss von 1.510 Euro zu. Ab 2012 erhalten die Pflegeeinrichtungen für erbrachte Pflegesachleistungen bei Bwohnern der Pflegestufe III monatlich 1.550 Euro. Für die Pflege von Härtefällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Summe von 1.825 Euro. Dieser Betrag wird ebenfalls 2012 auf 1.918 Euro angehoben. Zusätzliche Kosten für Unterbringung, Verpflegung und so genannte Investitionskosten werden nicht von den Pflegekassen erstattet. Diese muss der Heimbewohner selber entrichten.Weitere Begriffe mit D











