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Ambulanter Pflegedienst erklärt auf Seniorplace.de

Der Begriff ambulant stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „umhergehend“ oder „spazieren gehend“. Gerade im medizinischen Bereich ist dies eine gängige, oft gebrauchte Bezeichnung. Die ambulante Betreuung von Patienten oder Pflegebedürftigen findet im Gegensatz zur stationären Versorgung in den eigenen vier Wänden statt. Da die vollstationäre Pflege älterer Menschen kostenintensiver ist als die Pflege zu Hause, gilt in Deutschland der Grundsatz: ambulant vor stationär.



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Ambulante Pflege

In Deutschland wird ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld betreut. Da pflegende Angehörige aufgrund von Berufstätigkeit tagsüber wenig Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen haben, lassen sie sich von qualifiziertem Fachpersonal ambulanter Pflegedienste unterstützen. Je nach Bedarf helfen die professionellen Pflegekräfte den Betroffenen mehrfach täglich bei Tätigkeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. In einigen Fällen übernehmen die Mitarbeiter Aufgaben aus dem Bereich der Behandlungspflege. Sie messen Puls und Blutdruck, injizieren Medikamente, verabreichen Tabletten oder wechseln Wundverbände. Darunter fällt ebenso die intensive Betreuung älterer Menschen nach einer Operation. Dabei hält sich das Pflegepersonal streng an die Vorgaben der Ärzte. Somit bieten ambulante Pflegedienste Pflegebedürftigen die bestmögliche Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung. Die Qualität der ambulanten pflegerischen Maßnahmen ist auf dem gleichen Niveau wie im Bereich der stationären Versorgung.


 

Pflegekostenübernahme

Pflegebedürftige, die sich für eine Betreuung in den eigenen vier Wänden entscheiden, haben die Möglichkeit sich selber auszusuchen, welcher ambulante Pflegedienstleister die Pflege übernehmen soll. Je nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit und der damit verbunden Pflegestufe trägt die zuständige Pflegekasse die Kosten für erbrachte pflegerische Maßnahmen bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag. Für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I können ambulante Pflegedienste derzeit Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 440 Euro abrechnen. Ab dem 01.01.2012 erhöht sich der Betrag auf 450 Euro. Wurde dem Betroffenen die Pflegestufe II zugeteilt, dann trägt die Pflegekasse Kosten bis zu einer Summe von 1040 Euro, 2012 bis zu 1100 Euro. Betreut der ambulante Pflegedienst Senioren mit der Pflegestufe III, so erhalten sie für die Pflege bis zu 1510 Euro. Auch dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.01.2012 auf 1550 Euro. Im Fall der Pflegestufe III+ (Härtefallregelung) bewilligen die Pflegekassen eine Kostenübernahme für Pflegesachleistungen bis zu 1918 Euro. Die ambulanten Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab, so dass kein organisatorischer Mehraufwand für die Senioren entsteht. Mittlerweile bieten viele ausländische, ambulante Pflegedienste Dienstleistungen wie die „24-Stunden-Pflege zu Hause“ an. In diesem Fall werden die so genannten Pflegesachleistungen von den Pflegekassen nicht übernommen. Pflegebedürftige sollten gemeinsam mit ihren Angehörigen darauf achten, dass der beauftragte Pflegedienstleister von ihrer Krankenkasse anerkannt wurde.


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